Fristenrechner zum Reha-Prozess
Welche konkreten Fristen gelten für einen Träger der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe in Bezug, wenn die Zuständigkeit z.B. für eine Schulbegleitung oder ein bestimmtes Hilfsmittel zu klären ist? In welchem Zeitraum muss nach festgestellter Zuständigkeit über einen Antrag entschieden werden bzw. wie viel Zeit bleibt für eine Weiterleitung, falls keine eigene Zuständigkeit gegeben ist?
Seit dem 1.9.2019 stellt die BAR einen Online-Fristenrechner zum Reha-Prozess zur Verfügung. Der Fristenrechner soll die Sicherheit im Umgang mit den zahlreichen Neuregelungen im SGB IX erhöhen und so vor allem die Arbeit in der Praxis erleichtern. Neben der Möglichkeit aus unterschiedlichen Perspektiven (z.B. "erstangegangener Träger", "Splitting-Adressat" etc.) mit konkreten (Antrags-)Daten zu arbeiten, bietet das Tool auch Hinweise auf die Regelungen im Gesetz und in der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess.
Der Fristenrechner richtet sich an Reha-Fachkräfte und alle, die Reha-Anträge bearbeiten und Reha-Verfahren koordinieren. Ebenso soll er Beratungsstellen und bei Bedarf auch AntragstellerInnen eine Hilfestellung zu bestimmten Fristen im Reha-Prozess sein.
Schauen Sie sich das Angebot an unter www.reha-fristenrechner.de. |