Rolle der Leistungs­erbringer bei der Durchführung von Leistungen

Kurz und knapp

  • Leistungserbringer…

… erbringen die Leistungen individuell, wirksam, wirtschaftlich und zielorientiert.

… lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung und beziehen sie aktiv in die Leistungsdurchführung ein (vgl. § 8 Abs. 3, § 38 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX).

… konkretisieren zu Beginn der Leistungsdurchführung die individuellen Teilhabeziele und Leistungen.

… planen die konkrete Leistungsdurchführung (z. B. mit einem Rehabilitationsplan, Förderplan, Qualifizierungsplan, Bildungsplan oder Entwicklungsplan).

… erkennen neuen oder veränderten Bedarf.

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