Das BTHG hat viele Änderungen für die Arbeit der BAR und ihre Mitglieder gebracht: Seit das neue Gesetz in Kraft getreten ist, werden auf Ebene der BAR Vereinbarungen erarbeitet, um die Koordination und Kooperation der Reha-Träger verbindlich zu regeln. Eine zusätzliche und wichtige neue Aufgabe der BAR ist zudem der Teilhabeverfahrensbericht, um Rehabilitation und Teilhabe in Zukunft steuern und evaluieren zu können.
Der Geschäftsbericht 2017 zeigt das umfangreiche Portfolio der BAR: Gemeinsame Empfehlungen. Reha für Kinder und Jugendliche, umfassende Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen und Informationsschriften zum BTHG. Zusammen mit Zahlen, Daten und Fakten bietet unser Geschäftsbericht einen guten Über- und Einblick zu allen wichtigen Themen im Wirkungsfeld der BAR.
Den Geschäftsbericht 2017 finden Sie >>hier