Filme zur „Unterstützten Beschäftigung“

Die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 55 SGB IX ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung von Menschen mit Behinderung mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dadurch sollen mehr Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten.

Um das Ziel einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erreichen, erfolgt die Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, die - nach vorheriger Information und Beratung - einen Qualifizierungsplatz anbieten. Der zuständige Rehabilitationsträger beauftragt einen Fachdienst mit der Durchführung der Maßnahme, für die in der Regel ein Zeitraum bis zu zwei Jahren zur Verfügung steht. Ein zentraler Baustein der betrieblichen Qualifizierung ist das Job Coaching durch den beauftragten Anbieter „Unterstützter Beschäftigung“. Der Job Coach des Fachdienstes begleitet den behinderten Menschen auf den betrieblichen Qualifizierungsplätzen in dem Umfang, wie es individuell erforderlich ist. Er stimmt sich dabei eng mit Betriebsleitung, Beschäftigten und der zu qualifizierenden Person ab. Der Job Coach moderiert den Qualifikations- und Lernprozess unter realen betrieblichen Bedingungen. So können die Fähigkeiten der zu Qualifizierenden und die Anforderungen des Betriebs durch ausreichende Erprobung zueinander in „Passung“ gebracht werden. Auf den Punkt gebracht: Der Job Coach entlastet den Betrieb bei der Einarbeitung und unterstützt die Sicherung eines vereinbarten Arbeitsverhältnisses.

Die vielen erfolgreichen Beispiele sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung belegen den Nutzen „Unterstützter Beschäftigung“. Nicht nur für die zu Qualifizierenden bzw. (späteren) Arbeitnehmer/innen, sondern auch für die Unternehmen und Betriebe. Dabei ist der Job Coach Ansprechpartner für beide Seiten und ermöglicht somit eine zuverlässige und unter Umständen wiederkehrende Begleitung der betrieblichen Integration – sofern erforderlich auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Die Filme zeigen beispielhaft, wie die individuelle Qualifizierung im Betrieb - insbesondere das Job Coaching - in der Praxis umgesetzt wird. Sie sind für Betriebe und andere Interessierte (z.B. Lehrer/innen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörige sowie Organisationen der Rehabilitation) geeignet, die sich neben der notwendigen grundsätzlichen Information über die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ auch einen praxisnahen Einblick in den Ablauf der betrieblichen Qualifizierung verschaffen wollen.

Die Filme sind auf der Hompage der BAG UB downloadbar und weisen unterschiedliche Längen auf: 

Der drei-minütigeBeitrag zeigt zwei Praxisbeispiele und eignet sich insbesondere für die Akquise von Qualifizierungsbetrieben durch die Fachdienste der „Unterstützten Beschäftigung“.

Der zwölf-minütigeBeitrag zeigt fünf Praxisbeispiele und erweitert die Eindrücke, die in der drei-minütigen Fassung gegeben werden. Dieser Beitrag ist gut geeignet, die Praxis der betrieblichen Qualifizierung vertiefend zu veranschaulichen.
Der Film ist sowohl in leichter als auch in schwerer Sprache und in deutscher Gebärdensprache (DGS) mit Untertiteln anzuschauen.

Die ein-minütigenBeiträge zeigen dieselben fünf Praxisbeispiele wie in dem zwölf-minütigen Film, so dass die Beispiele auch einzeln zur Verfügung stehen.

Insgesamt basieren die Filme auf fünf Praxisbeispielen. Das bedeutet, dass einzelne Beispiele mehrfach genutzt wurden, jeder Filmbeitrag jedoch neue Elemente enthält. Die Praxisbeispiele stammen aus unterschiedlichen Regionen in Deutschland sowie verschiedenen Branchen, so dass eine gewisse Bandbreite an Arbeitsfeldern dargestellt ist.

Die BAG UB bedankt sich ganz herzlich bei allen darstellenden und produzierenden Filmakteurinnen und Filmakteuren sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Förderung!

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