Häufige Fragen

Eine Reha für mein Kind? Möglicherweise haben Sie den Begriff „Rehabilitation“ bisher immer nur mit älteren Menschen verbunden. Vielleicht war Ihnen bisher nicht bekannt, dass Reha auch bei chronischen Erkrankungen eingesetzt wird, um langfristige Folgen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Um Ihnen die Möglichkeiten der medizinischen Reha für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufzuzeigen, geben wir hier Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Bezugspersonen spielen eine wichtige Rolle auf dem Weg zur Reha und danach. Außerdem finden Sie Fallbeispiele zu verschiedenen chronischen Erkrankungen, bei denen eine Reha helfen kann.

1. Was ist Reha für Kinder und Jugendliche?

Eine Reha für Kinder und Jugendliche ist eine umfassende medizinisch-therapeutische Behandlung, die umfassende Hilfe bei chronischen Krankheiten oder Unfall- bzw. Operationsfolgen bietet. Ziel einer medizinischen Reha ist es, die Auswirkungen der Beeinträchtigungen zu mildern. Lang andauernde und schwere Erkrankungen können Lebensqualität und Entwicklung negativ beeinflussen. Die Chancen im Leben verschlechtern sich dadurch häufig, sowohl in der Schule, der Ausbildung oder im späteren Beruf. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist beeinträchtigt oder gefährdet. Um all das zu verhindern oder zumindest zu mildern, ist die Teilnahme an einer Reha sinnvoll. Für Kinder und Jugendliche dauert sie in der Regel vier Wochen und kann – mit medizinischer Begründung – sowohl verlängert als auch wiederholt werden.

2. Was ist Reha für Kinder und Jugendliche nicht?

Eine Reha ist weder Urlaub noch „Kur“;  dieser Begriff ist veraltet. Natürlich geht es auch ums Wohlfühlen und um die Erholung von Krankheitsbeschwerden, aber eine Reha ist eine Maßnahme, die von Aktion, Mitmachen und Einüben von neuen Lebensregeln geprägt ist. Nur so kann sie langfristig  wirken und Kindern und Jugendlichen gezielt beim Umgang mit ihrer chronischen Krankheit oder neuen Lebenssituation helfen.

Eine Reha sollte nicht  mit den „Vorsorgeleistungen“  der Krankenkassen verwechselt werden. Hier geht es um Prävention und nicht, wie bei einer Reha, um Stabilisierung und Neuanpassung.

3. Kann ich mein Kind in die Reha begleiten?

Eine Begleitung durch Eltern oder andere Bezugspersonen ist insbesondere bei jüngeren Kindern sinnvoll. Kosten für die Begleitung und ggf. auch für eine Haushaltshilfe für die Daheimgebliebenen zahlt der Reha-Träger. Begleitpersonen bekommen selbst keine Behandlungen, sondern sind zur Unterstützung des betroffenen Kindes da. Die Eltern oder andere begleitende Personen werden in der Reha  zum Umgang mit der Erkrankung des Kindes beraten und geschult, damit zuhause das Gelernte umgesetzt und fortgeführt werden kann. Gegebenenfalls können Eltern und Kind in einem gemeinsamen Zimmer untergebracht werden.

In den Reha-Einrichtungen gibt es Betreuer oder Erzieher, die sich um die Kinder und Jugendlichen kümmern. Deshalb kann ein Kind grundsätzlich auch alleine eine Reha absolvieren - ältere Kinder und Jugendliche werden dadurch oft selbstständiger und selbstbewusster als zuvor.

Eine Begleitung ist in jedem Alter möglich, wenn der Arzt oder die medizinische Notwendigkeit begründet. Zwischenlösungen sind auch denkbar: Manche Eltern sind nur am Anfang dabei, oder sie wohnen in einer Unterkunft in der Nähe.

4. Was bringt die Reha meinem Kind?

Eine medizinische Reha zielt auf die Verbesserung des aktuellen Gesundheitsustandes und eine langfristige Stabilisierung. Symptome können gelindert werden, auch wenn die Krankheit selbst nicht heilbar ist. Eine Reha zeigt dem Kind oder Jugendlichen (und denjenigen, die ihn unterstützen und begleiten) Wege zu einem besseren Umgang mit der Erkrankung und deren Folgen auf, um das Leben im Alltag immer selbstständiger zu „meistern“.
Der Kontakt zu Gleichaltrigen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, kann die Situation erleichtern. Durch die Therapien und Aktivitäten in Gruppen können Dinge direkt erprobt und eingeübt werden. Das Kind bzw. der Jugendliche lernt, die Erkrankung als lebensbegleitend, aber nicht unbedingt als lebensbestimmend einzuordnen.

5. Was bringt die Reha uns als Familie?

Das Familiengefüge vieler betroffener Familien ist durch die Erkrankung des Kindes gestört. Oft fühlen sich Eltern und Erziehungsberechtigte von der Versorgung und der Sorge um chronisch kranke und behinderte Kinder überfordert. Ein Reha-Aufenthalt unterbricht den Alltag, bietet Raum für Gespräche, lässt den Eltern Zeit, schafft Unterstützung und bringt neue Ideen. Dies geschieht unter anderem durch den Austausch mit anderen Eltern, die ebenfalls ihr Kind begleiten.

Manche Eltern bekommen durch die hohe Belastung mit der Zeit selbst gesundheitliche Probleme. Dann kann eine „Vorsorgeleistung“ (auch bekannt als Mutter- oder Vater-Kind-Vorsorge) bei der Krankenkasse beantragt werden. Liegt bereits eine Erkrankung vor, welche die Erfüllung der elterlichen Aufgaben oder auch die Berufstätigkeit bedroht, sollte ein eigener Reha-Antrag gestellt werden (bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung). Auskunft darüber geben Ärzte, Sozialpädiatrische Zentren und die Reha-Träger.

In bestimmten Fällen können eine Reha für das Kind und eine Reha für den Elternteil am selben Ort, zur gleichen Zeit stattfinden. Bei schwerster Erkrankung eines Kindes kann auch die „familienorientierte Rehabilitation“ (FOR) als Leistung für die ganze Familie erbracht werden (z. B. nach Krebserkrankungen oder nach Transplantation).

6. Für welche Kinder und Jugendlichen ist eine Reha gedacht?

Kinder und Jugendliche bekommen medizinische Reha, wenn sie wegen einer Erkrankung oder nach einer schweren Verletzung langfristig und perspektivisch Probleme im Alltag, in der Schule oder in der Ausbildung haben. Eine Diagnose allein reicht also nicht aus, sondern es muss eine Beeinträchtigung bestehen und berichtet werden, die sich aus der Erkrankung oder Verletzung ergibt.

Die chronischen Erkrankungen können alle Bereiche des Menschen betreffen: die inneren Organe und Atemwege (z. B. Asthma), die Haut (z. B. Neurodermitis), das Nervensystem und die Psyche (z. B. auffälliges Verhalten) oder die Muskeln und Knochen (z. B. verkrümmte Wirbelsäule). Sehr häufig wird Reha auch für Kinder und Jugendliche mit starkem Übergewicht (Adipositas) empfohlen und bewilligt.

7. Wann haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Anspruch auf Reha?

Um einen Anspruch auf Reha zu haben, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: (1.) die medizinische Begründung und (2.) bestimmte Voraussetzungen bei der Versicherung. Beides wird bei der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung geprüft, nachdem man einen Antrag eingereicht hat.

Verletzungen und deren Folgen, die in der KiTa, der Schule oder im Betrieb, oder auf dem Hin- und Rückweg geschehen, können durch eine Reha der gesetzlichen Unfallversicherung begegnet werden.

Sofern keine eigene oder elterliche Sozialversicherung greift, kann eine Reha auch privat finanziert werden bzw. steht bei entsprechender Bedürftigkeit die Sozialhilfe finanziell dafür ein. Der Anspruch auf Sozialhilfe besteht, sobald der Sozialhilfebehörde eine Notlage bekannt wird. Die bloße Mitteilung reicht. Leistungen, die Menschen mit Behinderung als Eingliederungshilfe erhalten, unterliegen zum Teil der Einkommens- und Vermögensanrechnung. Dies wäre mit der Sozialhilfebehörde dann entsprechend zu klären.

8. Wie ist der Weg zur medizinischen Reha?

Eltern, Freunde oder Bekannte, Lehrerinnen oder Erzieher, Ärztinnen oder Therapeuten sehen bei einem Kind oder Jugendlichen einen besonderen Behandlungsbedarf, der bisher nicht gedeckt ist. Der Gedanke an eine Reha kommt auf. Es soll ein Antrag auf Rehabilitation gestellt werden. Das geht bei der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung. Die Reha-Träger bearbeiten eingegangene Anträge und leiten, falls sie nicht zuständig sind, diese an den passenden Reha-Träger weiter. Wird der Antrag genehmigt, wird die vorgesehene Reha-Klinik benannt. Die Eltern setzen sich dann mit dieser in Verbindung und verabreden alles Weitere.

Bei Ablehnung eines Antrages kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Dieser sollte mit dem behandelnden Arzt abgestimmt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

9. Wer führt die Reha durch, wo findet sie statt?

Eine Reha sollte krankheits- und beschwerdespezifisch erfolgen. Deutschlandweit haben sich die Reha-Kliniken auf bestimmte Gesundheitsprobleme und die stationäre Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Daher kann eine Reha nicht immer wohnortnahstattfinden. Im Rehaklinikenverzeichnis der BAR unter „Besondere Aufnahmemöglichkeiten“ lassen sich die Kliniken für Kinder und Jugendliche, sortiert nach Ort und Postleitzahl, herausfiltern. Eine Auswahl von Fachkliniken sowie eine deutschlandweite Übersichtskarte ist auf der Seite des Bündnisses Kinder- und Jugendreha zu finden (siehe weiterführende Links).

Eine ambulante Reha für Kinder und Jugendliche am Wohnort konnten bislang nur die gesetzlichen Krankenkassen oder (bei seelischen Problemen) die öffentliche Jugendhilfe finanzieren. Durch das „Flexirentengesetz“ ist dies seit 2017 auch für die Rentenversicherung möglich. Die Richtlinien und Strukturen dafür werden aber erst entwickelt.

10. Was können wir als Eltern mitbestimmen?

Eltern können im Reha-Antrag eigene Vorschläge zur Klinik machen. Dies sieht das so genannte Wunsch- und Wahlrecht vor. Nach Genehmigung des Reha-Antrages und der Kontaktaufnahme mit der Klinik teilt diese mit, wann die Reha beginnen kann. Das hängt unter anderem davon ab, wann der nächste Platz frei ist und ob das Kind, bzw. der Jugendliche zu der Zeit nicht akut erkrankt ist oder an einem Infekt leidet. Im Aufnahmegespräch mit dem Arzt sollten Eltern besprechen, welche Ziele das Kind durch die Reha erreichen soll. Durch einen regelmäßigen Kontakt zu den weiterbehandelnden Ärzten und Therapeuten sowie zur Schule des Kindes tragen Eltern zum Informationsfluss und somit wesentlich zum Erfolg einer Reha bei.

11. Was passiert in der „Reha-Welt“?

In der Reha-Klinik arbeiten Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Therapie, Pflege und Pädagogik im Team zusammen. Im Klinikalltag und auch in den Therapien wird vieles in Gruppen gemacht. Dadurch lernen die Kinder und Jugendlichen andere Gleichaltrige kennenlernen, die ähnliche Gesundheitsprobleme haben. Gemeinsam können neue Möglichkeiten entwickelt und ausprobiert werden. Die Reha-Kliniken sind dafür mit Turnhallen, Schwimmbädern und diversen Freizeitangeboten ausgestattet (z. B. Kletterpark, Wassersportarten, Beachvolleyball).

Die Kinder und Jugendlichen sind in Mehrbettzimmern untergebracht. Erfahrene Fachkräfte im Reha-Team sorgen dafür, dass sich die Kinder wohlfühlen, Heimweh nicht aufkommt oder schnell vergeht.

12. Gibt es Schulunterricht in der Reha?

Die „Schule für Kranke“ übernimmt in der Reha-Klinik den Schulunterricht. Qualifiziertes Lehrpersonal, das gegebenenfalls Kontakt zur Heimatschule aufnimmt, fördert und beschult die Kinder und Jugendlichen.

Der Unterricht wird abgestimmt auf den Schultyp, die Klassenstufe und die besonderen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen, z. B. bei Lernschwierigkeiten oder Schulangst. Es ist notwendig, den Kindern in der Ferienzeit Ruhe und Entspannung zu erlauben, deshalb sollte die Reha eher nicht in den Ferien stattfinden.

Die Rückkehr in die Heimatschule sollte gut geplant und vorbereitet werden. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – Eltern, Heimatschule und Klinikschule sowie behandelnde Ärzte und Therapeuten erforderlich. Zur Unterstützung kann die Schule den schulärztlichen oder den schulpsychologischen Dienst einbeziehen. Außerdem können Eltern eine sonderpädagogische Beratung vor Ort nutzen (Vermittlung über die Kommune), damit ihr Kind zukünftig die optimale Unterstützung bekommt. Nähere Informationen finden Sie hier.

13. Wer übernimmt die Kosten und die Verantwortung für das Leistungsgeschehen?

Reha-Träger für die medizinische Reha von Kindern und Jugendlichen ist entweder die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung. Sie tragen, auf Antrag, die Kosten für die Leistungen, und sie überprüfen regelmäßig die Qualität der Reha-Kliniken. Die Reha für Kinder und Jugendliche ist für Familien zuzahlungsfrei, die schon eine gewisse Zeit in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.

Bei der Rentenversicherung kann ein versicherter Elternteil einen Antrag für sein Kind stellen. Wenn das Kind noch nicht selbst Beiträge einzahlt, spricht man von einem „nichtversicherten Kind“. Als Kinder gelten leibliche Kinder, in den Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder, Enkel oder Geschwister von Versicherten bzw. von Rentenbeziehern. Bei der Krankenkasse läuft der Antrag in der Regel ebenfalls über die Eltern („Familienversicherung“).

Eine Besonderheit gilt zurzeit noch in Bezug auf Suchterkrankungen. Eine Reha (Entwöhnungsbehandlung, ggf. Adaptation) wird nur dann von der Rentenversicherung getragen, wenn der Jugendliche oder junge Erwachsene dort bereits selbst Beiträge zahlt.

14. Was ist besonders für ältere Jugendliche und junge Erwachsene wichtig?

Wer bereits selbst arbeitet (z. B. eine Lehre macht) und deshalb Beiträge in die Sozialversicherung einzahlt, kann den Reha-Antrag selbst stellen. Bei der Rentenversicherung sind dazu bestimmte Vorversicherungszeiten notwendig. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können die Reha über die Sozialversicherung ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten bekommen, wenn sie eine (schulische) Ausbildung machen oder einen Freiwilligendienst leisten. Das Gleiche gilt, wenn sie wegen ihrer Behinderung ihren Unterhalt nicht selbst verdienen können.

Ab dem Alter von 15 Jahren kann man, mit Zustimmung des jeweils versicherten Elternteils, die Reha selbst beantragen.

Berufsberatung und Bewerbungstraining werden in den Kliniken für alle angeboten, die 14 Jahre oder älter sind. Eigene Wünsche und Fähigkeiten können hier formuliert und hinterfragt, bestimmte Berufe können durch „Schnuppertage“ kennengelernt werden. So können gemeinsam mit Sozialarbeiterinnen und Pädagogen berufliche Perspektiven entwickelt werden.

Wer wegen seiner Gesundheit über den Abbruch seiner Ausbildung nachdenkt, sollte sich unbedingt an die Agentur für Arbeit wenden. Auch wer zu einer allgemeinen Berufsberatung geht, sollte gesundheitliche Einschränkungen immer erwähnen. Eventuell kann dann eine Reha helfen.

15 . Was kommt nach der Reha, wie geht es weiter?

Am Ende der Reha erfolgt in der Klinik ein Entlassungsgespräch, in dem diese Fragen direkt gestellt werden können. Die Klinik erstellt einen Entlassungsbericht, der durch eine schriftliche Einwilligung oder persönlich durch die Eltern an den behandelnden Arzt weitergegeben werden soll. Er enthält Hinweise für die weitere Behandlung zuhause. Zusammen mit dem Arzt entscheiden die Eltern, was möglich und erforderlich ist. Neben ambulanten Therapien und Beratungen können Vereinssport oder andere Freizeitangebote infrage kommen. Auch der Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe kann vielfach weiterhelfen.

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