Evaluation 2022
In der Verfahrensabsprache "Zertifizierung/Akkreditierung" (dort Ziff. VI) ist vereinbart, dass die Partner der Verfahrensabsprache deren Umsetzung nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten, d.h. im 2. Halbjahr 2022, gemeinsam erörtern.
Zur Vorbereitung der anstehenden gemeinsamen Evaluation sind nachfolgende Fragenkataloge für die jeweiligen Adressatenkreise erstellt und diese per Einzelanschreiben um Beantwortung bis spätestens 30.09.2022 gebeten:
- Evaluation Verfahrensabsprache - Fragen an DAkkS
- Evaluation Verfahrensabsprache - Fragen an Reha-Träger
- Evaluation Verfahrensabsprache - Fragen an HGS
- Evaluation Verfahrensabsprache - Fragen an Zertifizierer
Ausgefüllte Fragebögen können entweder schriftlich oder vorzugsweise per E-Mail an Herrn Dr. Thomas Stähler (thomas.staehler@bar-frankfurt.de) übermittelt werden.
Weitere Informationen zum Thema
Verfahrensabsprache "Zertifizierung/Akkreditierung"
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- NewsZertifizierung – Akkreditierung: VerfahrensabspracheQualitätsmanagement nach dem SGB IX – Verfahrensabsprache zur Frage der Akkreditierung in Kraft
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