Evaluation 2022

In der Verfahrensabsprache "Zertifizierung/Akkreditierung" (dort Ziff. VI) ist vereinbart, dass die Partner der Verfahrensabsprache deren Umsetzung nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten, d.h. im 2. Halbjahr 2022, gemeinsam erörtern.

Zur Vorbereitung der anstehenden gemeinsamen Evaluation sind nachfolgende Fragenkataloge für die jeweiligen Adressatenkreise erstellt und diese per Einzelanschreiben um Beantwortung bis spätestens 30.09.2022 gebeten:

Ausgefüllte Fragebögen können entweder schriftlich oder vorzugsweise per E-Mail an Herrn Dr. Thomas Stähler (thomas.staehler@bar-frankfurt.de) übermittelt werden.

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