Fragenliste FAQ Reha-Prozess
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Bitte beachten: Wenn in den FAQ von Reha-Trägern gesprochen wird, sind auch die Integrations- und Inklusionsämter gemeint, sofern für diese ebenfalls die jeweils zitierten Regelungen der GE Reha-Prozess und des SGB IX gelten.
- Was ist das Prinzip der Meistbegünstigung?
- Wann wirkt ein Reha-Träger auf eine ergänzende bzw. weitere Antragstellung hin und was muss er dabei beachten?
- Welche Rolle spielen Akteure der akutmedizinischen Krankenbehandlung bei der frühzeitigen Bedarfserkennung im Reha-Prozess?
- Wann liegt ein nach § 14 Abs. 1 SGB IX fristauslösender Antrag vor?
- Was ist zu tun, wenn ein neuer Bedarf nach Antragstellung erkannt wird? Und innerhalb welcher Frist werden zusätzlich erkannte Bedarfe in einem Antrag zusammengeführt?
- Weiterleiten (§ 14 SGB IX) oder andere Reha-Träger einbinden (§ 15 SGB IX): Wann macht ein Reha-Träger was? Und warum handelt es sich dabei nach der GE Reha-Prozess um Vorgehensweisen in verschiedenen Phasen des Reha-Prozesses?
- Turboklärung (§ 14 Abs. 3 SGB IX) und erweitertes Splitting (§ 29 Abs. 5 GE Reha-Prozess): Wann macht ein Reha-Träger was?
- Sind Weitergaben von Anträgen zwischen Reha-Trägern mit gleichem Dienstsitz Weiterleitungen nach § 14 SGB IX?
- Was muss ein Reha-Träger bei der Weiterleitung nach § 14 SGB IX beachten?
- Welche Rechte und Pflichten haben Reha-Träger bei der "Turboklärung" (§ 14 Abs. 3 SGB IX)?
- Ein Reha-Träger ist nach seinem Leistungsgesetz insgesamt unzuständig, doch die Frist zur Zuständigkeitsklärung ist bereits abgelaufen. Was ist zu tun?
- Splitten (§ 15 Abs. 1 SGB IX) oder Beteiligen (§ 15 Abs. 2 SGB IX) - wann macht ein Reha-Träger was?
- Wann erfolgt eine Beteiligung nach § 15 Abs. 2 SGB IX?
- Wann erfolgt ein erweitertes Splitting nach § 29 Abs. 5 GE Reha-Prozess?
- Wie werden Bedarfe nach "fremden Leistungsgesetzen" ermittelt?
- Teilhabeplanung, Gesamtplanung und Hilfeplanung - wann greift was und wie hängen die Instrumente zusammen?
- Mustervordruck Teilhabeplanung: Warum gibt es drei Teile?
- Kann sich der leistende Reha-Träger gegen eine vorgeschlagene Teilhabeplankonferenz entscheiden?
- Wie können die Sozialdaten von Leistungsberechtigten während einer Teilhabeplankonferenz geschützt werden?
- Wann ist eine Teilhabeplanung zu Ende?
- Ein Verwaltungsakt wurde ohne eine notwendige Teilhabeplanung erlassen. Was sind die rechtlichen Folgen?
- Wie kann der Zeitraum bis zum Eintritt einer Genehmigungsfiktion verlängert werden?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Erstattungsanspruch des erstangegangenen Reha-Trägers, wenn der Antrag bei insgesamter Unzuständigkeit nicht weitergeleitet wurde?
- Während der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe verändert sich die Bedarfssituation. Wie erfährt der Reha-Träger davon und was ist zu tun?
- Wie kann zum Ende einer Rehabilitationsleistung ein nahtloser Übergang zwischen Leistungen verschiedener Reha-Träger gesichert werden?
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