Qualitätsmanagement und Zertifizierung
Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX
In der durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingefügten Vorschrift zur Qualitätssicherung ist festgelegt, dass die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 SGB IX im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren vereinbaren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabenstellung sind auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erarbeitet worden:
- Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 37 Abs. 3 SGB IX (incl. „Grundsätzliche Anforderungen“, Manual und Festlegungen zum Zertifizierungsverfahren) download PDF
- Geschäftsordnung download
Datenbanken zur Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX
- NewsZertifizierung – Akkreditierung: VerfahrensabspracheQualitätsmanagement nach dem SGB IX – Verfahrensabsprache zur Frage der Akkreditierung in Kraft
- Publikationen