Schule vor, während und nach der Reha – Schnittstelle zum Bildungssystem

Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften begegnen vermehrt Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung besonderes Verständnis und eine angemessene Rücksichtnahme, Unterstützung und Förderung benötigen. Auch sie sind wichtige Akteure bei der Erkennung von möglichen Reha-Bedarfen und können im Gespräch mit den Eltern eine medizinische Reha anregen.

Unterricht in der Klinikschule orientiert sich am individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler. Er ist ganzheitlich angelegt und berücksichtigt auch die sich aus der Krankheit und der besonderen Unterrichtssituation ergebenden Belastungen. Der Unterricht zielt darauf, den Wiedereinstieg in den Lernprozess bei längerer Abwesenheit von der Schule zu ermöglichen und so weit wie möglich ein Fortschreiten im gewählten Bildungsgang zu unterstützen. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Rückkehr in die bisher besuchte Schule (Heimatschule).   

Um jeweils einen guten Übergang zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass sich die Lehrkräfte der Klinik und der Heimatschule, die die Eltern, die Kinder und Jugendlichen sowie ggf. weitere Personen koordinieren. Dies gilt insbesondere, wenn schon vor der Reha Schulprobleme aufgetreten sind. Bereits zu Beginn und auch während des Klinikaufenthaltes sollten diese sich über die jeweils relevanten pädagogischen Fragen austauschen, eine Zusammenarbeit während des Klinikaufenthaltes pflegen sowie die Rückkehr in die Heimatschule gründlich besprechen.

Unterstützung und Förderung in der Schule am Wohnort

Bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen sind die besonderen Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen zu berücksichtigen. Ihnen ist der zum Ausgleich ihrer Behinderung bzw. Erkrankung erforderliche Nachteilsausgleich zu gewähren.

Das Gesetz (§ 75 und § 112 SGB IX) sieht Leistungen zur Teilhabe an Bildung vor. Diese sind unterstützende Leistungen, die erforderlich sind, damit junge Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote wahrnehmen können. Hier geht es vor allem um sog. Hilfen zur Schulbildung, also im Rahmen der Schulpflicht und der Vorbereitung auf die Schule.

Voraussetzung für eine angemessene individuelle Förderung ist eine enge Kooperation der Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten und eventuell den behandelnden Ärzten und Therapeuten. Hierbei ist die Lehrkraft von Amts wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Eltern entscheiden, welche Informationen an die Schule weiter gegeben werden.

Nähere Ausführungen zur Zusammenarbeit zwischen der Klinikschule und der allgemeinen Schule, krankheitsbezogene Informationen an Mitschülerinnen, Mitschüler und Lehrkräfte sowie Hinweise und Anregungen zu integrationsfördernden Maßnahmen von Seiten der Schule finden sich hier:

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