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Eine Übersicht mit den wichtigsten Schritten rund um die Datenmeldung für den THVB finden Sie in der Checkliste zur Datenmeldung.
Alle bisher veröffentlichten Berichte finden Sie hier.
Für weiterführende Informationen beachten Sie bitte die nachstehenden Rubriken.
Wie registriere ich mich für eine Meldung zum THVB?
Alle Rehabilitationsträger deutschlandweit sind verpflichtet, ihre Daten zum THVB an die BAR zu übermitteln. Für die Datenübermittlung müssen sie bei der BAR als berichtspflichtiger Träger registriert sein und eine elfstellige Träger-ID erhalten haben.
Sollten Sie bei der BAR noch nicht registriert sein oder liegt Ihnen die Träger-ID nicht (mehr) vor, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an teilhabeverfahrensbericht@bar-frankfurt.de.
Die Träger-ID und ein dazugehöriges Passwort dienen Ihnen als Benutzerdaten, um sich auf der BAR-Website im geschützten Bereich anmelden zu können. Hier können Sie u. a. einen Meldedatensatz hochladen, Ihre Benutzerdaten verwalten und Sie finden weitere Informationen zum THVB.
Bitte halten Sie Ihre hinterlegten Kontaktdaten stets aktuell. Änderungen können Sie im geschützten Bereich entweder selbst vornehmen oder Sie teilen uns diese per E-Mail mit. Als registrierter Träger erhalten Sie außerdem per E-Mail unsere Rundbriefe zum THVB. Darin informieren wir Sie über wichtige Neuerungen. Alle Rundbriefe finden Sie ebenfalls im geschützten Bereich.
Wie erfasse ich Daten für den THVB?
Die Daten für den THVB werden kontinuierlich durch Sie pro Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) erfasst. Im Frühjahr des darauffolgenden Jahres werden die Daten dann an die BAR übermittelt.
Für die Datenerfassung können Sie entweder Ihr bestehendes Fachverfahren oder das Teilhabeverfahrensbericht-Erfassungstool (TET) benutzen. TET steht im geschützten Bereich als kostenfreier Download zur Verfügung.
Welche Daten konkret zu erfassen sind, wird im Dokument Erfassungshinweise erläutert.
Weiterführende Informationen sowie alle Begleitdokumente zum THVB finden Sie unter „Informationen für Reha-Träger und Software-Anbieter“.
Wie erstelle ich einen Meldedatensatz für den THVB?
Der Meldedatensatz muss bestimmten Strukturvorgaben entsprechen und als *.xml-Datei an die BAR übermittelt werden. Hinweise zu den Strukturvorgaben finden Sie in der Meldedatensatzbeschreibung.
Wenn Sie die Daten für den THVB über Ihr bestehendes Fachverfahren erfassen, können Sie darüber auch direkt einen Meldedatensatz erzeugen. Dieser entspricht i.d.R. den Strukturvorgaben und wird direkt als *.xml-Datei erzeugt. Gleiches gilt, wenn Sie die Daten über das Teilhabeverfahrensbericht-Erfassungstool (TET) erfassen.
Wenn Sie unsicher sind, wie und welche Daten Sie melden müssen, können Sie mit der interaktiven Entscheidungshilfe im geschützten Bereich herausfinden, welches das richtige Vorgehen für Ihre Meldung ist. Sie können hier außerdem direkt eine Fehlanzeige oder eine Nicht-Meldung abgeben.
Wie übermittle ich Daten für den THVB?
Der Meldezeitraum beginnt jedes Jahr spätestens am 1. April und endet am 30. April.
Für die Datenübermittlung müssen Sie einen Meldedatensatz hochladen, mögliche Auffälligkeiten sowie nicht plausible Werte bearbeiten und den Meldedatensatz letztlich final übermitteln. Alle diese Schritte sind zusammengefasst im Handbuch zur Datenübermittlung.
Weiterführende Informationen sowie alle Begleitdokumente zum THVB finden Sie unter „Informationen für Reha-Träger und Software-Anbieter“.
Eine Übersicht mit den wichtigsten Schritten rund um die Datenmeldung für den THVB finden Sie in der Checkliste zur Datenmeldung.
Alle bisher veröffentlichten Teilhabeverfahrensberichte finden Sie hier.
Für weiterführende Informationen beachten Sie bitte die nachstehenden Rubriken.