Nach der Reha: Rückbegleitung und Nachsorge
Nach Abschluss der Reha kann sich die Notwendigkeit weiterer Behandlungsschritte ergeben, die dann im Entlassungsbericht aufgelistet sind. Die Empfehlungen der Rehabilitationseinrichtung sollten in die nachfolgende ambulante Behandlung am Wohnort einfließen. Die Eltern sollten sich daher nach der Rehabilitation mit dem behandelnden Arzt beraten, welche weiteren Maßnahmen noch möglich und erforderlich sind.
Ist die Krankenkasse der Reha-Träger, können im Rahmen des Entlassmanagements Leistungen durch die Reha-Klinik verordnet bzw. organsiert werden, zum Beispiel auch wiederum Maßnahmen der ambulanten Krankenbehandlung, Heil- und Hilfsmittel etc.
Für die Rentenversicherung ist mit der Verabschiedung des "Flexirentengesetzes" im Dezember 2016 die Beschränkung auf stationäre Angebote der Reha für Kinder und Jugendliche entfallen. Eine Arbeitsgruppe befasst sich derzeit u.a. mit der Frage, welche Nachsorgeleistungen im Anschluss an die Rehabilitationsleistung in Trägerschaft der Rentenversicherung aufgebaut werden können.
Nähere Informationen rund um das Thema Schule finden Sie auch unter dem Themenaspekt Schnittstelle zum Bildungssystem.
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