Arbeitsmittel für die Teilhabeplanung
Arbeitsmittel für die Teilhabeplanung nach § 12 der Gemeinsamen Empfehlung nach § 55 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ (GE UB)
Vorbemerkung:
§ 12 der GE UB sieht vor, dass gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ein Teilhabeplan zu erstellen ist, der nicht nur das Verfahren konkretisiert, sondern auch die frühzeitige Vernetzung beim Übergang von der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) in die Berufsbegleitung sicherstellen soll.
Ein spezielles Format ist nicht vorgegeben. Unter Berücksichtigung von Erfahrungen, Anregungen und Forderungen aus der Praxis im Rahmen des Projekts „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ der BAG UB wurde der Bedarf deutlich, für den Teilhabeplan standardisierte Arbeitsmittel zur Verfügung zu haben.
In Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung und Praktikern von Access Nürnberg wurden folgende Arbeitsmittel entwickelt:
- Leistungs- und Verhaltensbeurteilung für InbeQ im Rahmen der elektronischen Maßnahmeabwicklung der BA (eM@w),
- Beitrag zum Teilhabeplan – Vorbereitung des Planungsgesprächs
- Beitrag zum Teilhabeplan – Ergebnis des Planungsgesprächs
Zu den jeweiligen Arbeitsmitteln werden folgende Hinweise gegeben:
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV)
Wesentliche Informationen zu den Teilnehmenden werden bereits bei der LuV dokumentiert. Zur Vermeidung von Mehrfachdokumentationen wird im Rahmen der Teilhabeplanung auf diese Informationen zurückgegriffen.
Die LuV ist somit integraler Bestandteil des Teilhabeplans. Um passgenaue Informationen über die Teilnehmenden in Maßnahmen der InbeQ zur Verfügung zu haben, wurden spezielle LuV entwickelt. Die LuV sind, in der jeweils aktuell gültigen Version, im fachlichen Infopaket zu eM@w veröffentlicht.
Beitrag zum Teilhabeplan – Vorbereitung des Planungsgesprächs
Dieser Teilhabeplan wird vom Leistungserbringer erstellt und dient als Grundlage für das Planungsgespräch nach § 13 Abs. 3 GE UB. Darin werden neben den Feststellungen zum Qualifizierungsbedarf auf der Basis einer umfassenden Arbeitsanalyse auch die aus Sicht des Leistungserbringers notwendigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dokumentiert.
Beitrag zum Teilhabeplan – Ergebnis des Planungsgesprächs
Dieser Teilhabeplan wird vom Leistungsträger erstellt, wenn die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der InbeQ ansteht. Er beinhaltet neben den Angaben zum vorgesehenen Arbeitsverhältnis auch Angaben zu notwendigen Leistungen an den Arbeitgeber bzw. den Teilnehmenden.
Ergänzende Infos:
Die Beiträge zum Teilhabeplan werden als Muster bereitgestellt. Es besteht somit keine Verpflichtung zum Einsatz, so dass auch entsprechend den regionalen Gegebenheiten Modifizierungen möglich sind.
Anregungen zur Weiterentwicklung dieser Arbeitsmittel können unter Berücksichtigung von Praxiserfahrungen jederzeit an die BAG UB gegeben werden.
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