Ein Antrag für alles

Worum geht es?

Alle Menschen sollen teilhaben.

Das bedeutet:

Alle Menschen können das gleiche Leben führen.

Ob mit Behinderungen.

Oder ohne Behinderungen.

Sie sollen selbst bestimmen, wie sie leben wollen.

Sie bekommen die Unterstützung, die sie brauchen.

Zum Beispiel:

  • Bei der Arbeit.
  • In der Schule.
  • Beim Wohnen.

Eine Unterstützung ist zum Beispiel:

  • Eine medizinische Reha.
    • Das ist zum Beispiel eine medizinische Behandlung.
    • Zum Beispiel eine Sprach-Therapie.
    • Oder eine Bewegungs-Therapie.
    • Oder eine Behandlung für Drogen-Abhängige.
  • Eine Assistenz für die Arbeit.
    • Eine Assistenz ist eine Person, die Menschen mit Behinderungen hilft.
    • Wenn Sie bei der Arbeit Unterstützung brauchen.
    • Zum Beispiel beim Briefe schreiben.
    • Oder bei der Begleitung zu Terminen.
  • Ein besonderer Computer für die Schule.
  • Eine Assistenz in der eigenen Wohnung.

Die Unterstützungen heißen Leistungen zur Teilhabe.

 

Leistungen zur Teilhabe müssen Sie meistens beantragen.

Dafür gibt es verschiedene Stellen.

Zum Beispiel:

  • Die Kranken-Kasse.
  • Die Agentur für Arbeit.
  • Die Renten-Versicherung.
  • Das Amt für Eingliederungs-Hilfe.

Das sind die Reha-Träger.

 

Jeder Reha-Träger hat einen eigenen Antrag.

Für seine Leistungen.

Zum Beispiel:

Bei der Kranken-Kasse können Sie eine medizinische Reha beantragen.

Bei der Agentur für Arbeit können Sie eine Assistenz für die Arbeit beantragen.

 

Es gibt ein Problem:

Manchmal benötigen Menschen mehr als eine Leistung.

Oder Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern.

Oder sie wissen nicht, bei wem sie den Antrag stellen sollen.

Es gibt viele verschiedene Anträge.

 

Es gibt Gesetze für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.

Das Sozial-Gesetz-Buch 9 ist ein wichtiges Gesetz.

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 stehen Regeln für die Unterstützung von

Menschen mit Behinderungen.

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 stehen Regeln für die Unterstützung von

Menschen mit Behinderungen.

Im Gesetz steht:

Man braucht nur einen Antrag für alles:

  • Für alle Leistungen zur Teilhabe.
  • Für alle Reha-Träger.

Aber so einen Antrag gibt es noch nicht.

Das soll mit dem neuen Projekt anders werden.

Wir machen den Antrag für alles.

 

Wichtige Infos

Das Projekt heißt Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen.

Das Projekt ist im Mai 2023 gestartet.

Das Projekt ist im Oktober 2025 zu Ende.

Das Projekt ist von der Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation.

Die Abkürzung ist BAR.

 

Ziele des Projekts

Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen leichter Unterstützung bekommen.

Darum entwickeln wir den neuen Antrag.

 

Wer arbeitet im Projekt mit?

Im Projekt arbeiten Menschen aus vielen Organisationen mit:

  • Kranken-Versicherungen
  • Renten-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Bundes-Agentur für Arbeit
  • 16 Bundes-Länder
  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Sozial-Ämter
  • Verbände von Menschen mit Behinderungen
  • Leistungs-Erbringer
  • Computer-Experten und Computer-Expertinnen

 

Das Projekt bekommt Geld vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Abkürzung ist BMAS

Was passiert im Projekt?

  • Wir entwickeln einen gemeinsamen Antrag.
  • Wir entwickeln einen digitalen Antrag.
    • Das bedeutet:
    • Der Antrag ist im Internet.
  • Wir testen den Antrag.
    • Zusammen mit anderen Menschen.
    • Zum Beispiel Menschen mit Behinderungen.
  • Wir verbessern den Antrag.
  • Wir planen die nächsten Schritte für die Umsetzung, damit viele Menschen den Antrag nutzen können.

 

Was ist das Besondere an dem neuen Antrag?

Mit dem neuen Antrag können Sie alles beantragen:

  • Alle Leistungen zur Teilhabe.
  • Bei allen Reha-Trägern.

Sie können den Antrag im Internet ausfüllen.

Sie müssen nicht wissen:

  • Bei wem muss ich den Antrag stellen?
  • Welche Leistung möchte ich beantragen?

Mit dem Antrag können die Ämter besser zusammen-arbeiten.

Damit Sie schneller die richtige Leistung zur Teilhabe bekommen.

 

Was ist bisher passiert?

Vor dem Projekt wurden die Inhalte eines gemeinsamen Antrags entwickelt.

Zusammen mit allen Reha-Trägern.

Im Projekt wurde ein Proto-Typ von dem Antrag entwickelt.

Ein Proto-Typ ist eine erste Ausführung zum Testen.

 

Was passiert als Nächstes?

Viele Menschen testen den Proto-Typ.

Zum Beispiel

  • Menschen, die schon einmal einen Antrag gestellt haben.
  • Menschen, die bei Reha-Trägern Anträge bearbeiten.
  • Menschen, die zu Anträgen beraten.
  • Menschen, die an dem Projekt interessiert sind.

Sie werden gefragt:

  • Was ist gut an dem Antrag?
  • Was kann besser gemacht werden?
  • Wie kann es besser gemacht werden?

Dann wird im Projekt gemeinsam überlegt:

  • Was soll verändert werden?
  • Wie können wir es verändern?

Am Ende des Projekts gibt es einen Plan.

In dem Plan stehen die nächsten Schritte.

Damit der Antrag gut umgesetzt werden kann.

Und viele Menschen den neuen Antrag ausfüllen können.

 

Sie haben Fragen zum Projekt?

Oder Tipps?

Schreiben Sie uns eine E-Mail: reha-grundantrag@bar-frankfurt.de

Wir freuen uns auf Ihre Rück-Meldung.

 

Carola Penstorf hat den Text  in Leichte Sprache übersetzt.

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Geprüft Lebenshilfe Hattingen e.V.

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