Der Weg in die Reha

Erkennen, dass ein Reha-Bedarf bestehen könnte – dieser wichtige erste Schritt auf dem Weg zur individuellen Reha gilt für junge Menschen ebenso wie für ältere. Dennoch gibt es für diese Altersgruppe einige Besonderheiten, die in der BAR-Broschüre "Reha für Kinder und Jugendliche" dargestellt sind. Alle, die regelmäßig beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollten die Möglichkeiten der Rehabilitation und die Leistungen zur Teilhabe kennen, um entsprechend beraten zu können.

Ein Antrag auf medizinische Rehabilitation kann, mit Unterstützung des niedergelassenen Kinder - und Jugendarztes oder Hausarztes, sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Krankenversicherung gestellt werden. Grundsätzlich kann auch aus einem Krankenhausaufenthalt heraus die Weiterbehandlung in einer Reha-Klinik eingeleitet werden. Bei gemeldeten Schul- oder Arbeits(wege)unfällen wird die gesetzliche Unfallversicherung von Amts wegen tätig – es müssen keine Anträge gestellt werden.

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