Trägerübergreifende Ausgabenstatistik der BAR

Ausgabensteigerung für Reha und Teilhabe bleibt stabil

Im Jahr 2022 bleibt das Wachstum der Gesamtausgaben im Bereich Reha und Teilhabe mit 3,8 % stabil (Vorjahr: +3,9 %). Insgesamt belaufen sich diese Ausgaben auf 43,6 Mrd. Euro. Die Entwicklung der Ausgaben zeigt deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Trägerbereichen. Während in der Eingliederungshilfe, Krankenversicherung und Unfallversicherung überdurchschnittliche Zuwächse zu verzeichnen waren, lagen die Ausgaben in der Rentenversicherung und bei der Bundesagentur für Arbeit unter dem allgemeinen Durchschnitt.

Gesamtausgaben nach Trägerbereichen

Im Jahr 2022 steigen die Ausgaben der Trägerbereiche sowie der Integrationsämter im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % auf insgesamt 43,6 Mrd. Euro. Damit setzt sich der prozentuale Anstieg der Reha-Ausgaben in ähnlichem Umfang wie im vorigen Berichtsjahr (2021: +3,9 %) fort und liegt leicht über der durchschnittlichen jährlichen Steigung der Reha-Ausgaben zwischen 2017 und 2021 in Höhe von 3,6 %.

Zu berücksichtigen ist, dass Kosten, die mitunter aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (galt bis zum 30.06.2022) und dem Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG; weitere Änderungen traten zum 01.01.2022 in Kraft) entstehen, in die dargestellten Aufwendungen der jeweiligen Trägerbereiche einfließen können.

Die absoluten Ausgaben der Trägerbereiche für die Jahre 2018 bis 2022 sind in Abbildung 1 dargestellt. Das Spektrum an Leistungen zu Reha und Teilhabe ist dabei sehr vielfältig und die unterschiedlichen Trägerbereiche sind für unterschiedliche Leistungsarten und -formen zuständig. Die Vielfalt der Leistungsarten geht daher nicht immer mit gleichen und zwischen den Trägerbereichen vergleichbaren Kostenarten einher (siehe Tabelle 1). Grundsätzlich entspricht die Verteilung auf die einzelnen Trägerbereiche den Vorjahren. Auch im Jahr 2022 gibt es dabei einzelne Verschiebungen.


Abbildung 2 stellt die prozentualen Anteile der Trägerbereiche an den Gesamtausgaben 2022 dar. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe entsprechen in etwa der Hälfte der Gesamtausgaben. Für 2022 beträgt der Anteil 55,2 %. Er liegt damit 0,7 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (2021: 54,5 %). Erhöht hat sich ebenfalls der prozentuale Anteil der gesetzlichen Krankenkassen. Er liegt für 2022 bei 8,5 %, was einem Anstieg um 0,5 Prozentpunkte entspricht (2021: 8,0 %). Verringert haben sich hingegen die Anteile der Rentenversicherung auf 16,0 % (2021: 16,9 %) und der Bundesagentur für Arbeit auf 5,9 % (2021: 6,2 %). Für diese vier Trägerbereiche zeichnet sich ein Trend ab, da die jeweiligen Anstiege bzw. Rückgänge der Anteile bereits im vorherigen Berichtsturnus festgestellt werden konnten. Demgegenüber ist der Anteil der Unfallversicherung mit 12,1 % unverändert geblieben.

Bei den auf die Ausgaben bezogenen vergleichsweise kleineren Trägerbereichen entsprechen die relativen Anteile an den Gesamtausgaben denen des Vorjahres. Demnach betragen die Anteile der Integrationsämter weiterhin 1,3 %. Während auf die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach wie vor 1,0 % aller Ausgaben entfallen, hat die Alterssicherung der Landwirte mit 0,02 % aller Ausgaben erneut den geringsten Anteil.

Reha-Ausgaben im Kontext

Die Entwicklung der Reha-Ausgaben kann in ein Verhältnis zur Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes und des Sozialbudgets gesetzt werden (siehe Abbildung 3). Im Vergleich zum Vorjahr steigt im aktuellen Zeitraum das BIP um 7,4 % deutlich an (2021: +5,8 %). Demgegenüber ist im Berichtsjahr 2022 die Steigerung des Sozialbudgets um 2,2 % (2021: +3,2 %) deutlich geringer ausgefallen als im Vorjahr. Unabhängig davon halten die Reha-Ausgaben mit einer Steigerung um 3,8 % das Wachstumsniveau des Vorjahres (2021: +3,9 %).

Die längsschnittliche Betrachtung der Daten zeigt, dass nach zuvor jahrelanger, nahezu paralleler Steigerung das Sozialbudget und insbesondere die Reha-Ausgaben zwischen 2018 und 2019 schneller als das BIP wuchsen. Im ersten Jahr der Pandemie (2020) schrumpfte wiederum das BIP, während die Reha-Ausgaben und insbesondere das Sozialbudget anstiegen. Da seitdem das BIP deutlich schneller wächst, ist für das Jahr 2022 die fortgesetzte Annäherung der Veränderungsraten auf ein ähnliches Gesamtniveau festzustellen.

Ausgaben der einzelnen Trägerbereiche

Im Folgenden werden die Ausgaben für Reha und Teilhabe für jeden Trägerbereich im Berichtsjahr 2022 vorgestellt. Die dem zugrunde liegenden Zahlen finden sich in Tabelle 1 wieder.

Gesamtausgaben für Reha und Teilhabe

Die Tabelle 1 stellt die trägerübergreifende Statistik zu den Ausgaben für Reha und Teilhabe dar.

Entwicklung der Reha-Ausgaben in den letzten 10 Jahren

Die jährliche Ausgabenstatistik der BAR ermöglicht Zeitreihenanalysen für die verschiedenen Trägerbereiche. So können langfristige Entwicklungen untersucht und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Trägerbereichen aufgedeckt werden. Abbildung 4 zeigt die Veränderung der Ausgaben für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe seit 2013 in den einzelnen Trägerbereichen. Da die Ausgaben einiger Trägerbereiche um ein Vielfaches höher sind als die anderer, werden die jeweiligen prozentualen Änderungsraten zu den Reha-Ausgaben im Jahr 2013 abgebildet.


Abbildung 4 offenbart deutliche Unterschiede in der Entwicklung der Ausgaben für Reha und Teilhabe. Insgesamt steigen die Reha-Ausgaben von 31,3 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf 43,6 Mrd. Euro in 2022. Dies entspricht einer Steigerung um 39,0 %. In der Grafik ist außerdem zu erkennen, dass der Anstieg im Vorjahr auch im Berichtsjahr 2022 fortbesteht.

Die Grafik verdeutlicht zudem, dass sich der Trend insgesamt steigender Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe in einigen Trägerbereichen fortsetzt, während andere Trägerbereiche unterschiedlich starke Rückgänge aufweisen. Auffällig sind im Hinblick auf die prozentuale Veränderung gegenüber 2013 zunächst die deutlichen, kontinuierlichen Zuwächse der Eingliederungshilfe und ebensolche Rückgänge (mit Ausnahme von 2022) der Alterssicherung der Landwirte. Differenzierter betrachtet lässt sich beobachten, dass die Ausgaben der Krankenversicherung nach einem pandemiebedingten Rückgang 2020 durch fortwährende Zuwächse an das vorherige Niveau der prozentualen Veränderungsraten anknüpfen. Demgegenüber stagnieren seit diesem Zeitpunkt die prozentualen Veränderungsraten im Bereich der Bundesagentur für Arbeit. Während die prozentuale Veränderungsrate im Vergleich zu 2013 bei der Rentenversicherung 2022 erstmals rückläufig ist, steigt die der Unfallversicherung im zweiten Jahr in Folge wieder an.

Die unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Trägerbereichen sind grundsätzlich durch Veränderungen in der Versichertenstruktur, gesetzliche Änderungen und demografische Entwicklungen erklärbar, die sich unterschiedlich auf die Ausgabenentwicklung in den einzelnen Trägerbereichen auswirken können.