Rückblick auf die Forschung

zu Reha und Teilhabe des Jahres 2018 – eine Auswahl

Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde die Beobachtung und Bewertung der Forschung zur Rehabilitation sowie die Durchführung trägerübergreifender Forschungsvorhaben als Aufgabe der BAR gesetzlich verankert (§ 39 Abs. 2 Nr. 9 SGB IX). In dieser Ausgabe wird erstmalig ein Rück- und Ausblick unternommen – auf neue Forschungsprojekte, Forschungsberichte, Datensammlungen und Reports sowie Forschungsförderung.

Neue Forschungsprojekte

Gesundheitsinformationsverhalten – Die Stiftung Gesundheitswissen und das Hannover Center for Health Communication am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung (IJK) in Hannover starteten im Mai 2018 gemeinsam das Projekt „HINTS Germany“, die erste Gesundheitsinformations-Trendstudie in Deutschland. Es ist die bislang größte nationale Datenerhebung zum Gesundheitsinformationsverhalten der Deutschen. Daraus sollen Erkenntnisse über adäquate Gesundheitskommunikation, bedarfsgerechte Gesundheitsinformationen, die kommunikative Erreichbarkeit verschiedener Bevölkerungsgruppen und die zielgruppengerechte Vermittlung von Gesundheitsinformationen gewonnen werden. In Deutschland sind zunächst zwei Erhebungswellen geplant. Erste Daten werden nach einem Jahr erwartet, die Ergebnisse der zweiten Befragungswelle sollen in zwei Jahren zur Verfügung stehen (5-2018, Online: www.hints-germany.de).

Teilhabe – Wo gelingt Teilhabe und wo nicht? Beginnend mit Mai 2018 führt das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine postalische Befragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch. Ziel ist, herauszufinden, wo Teilhabe gelingt und wo nicht, z.B. Wohnen, Arbeiten oder Freizeit. Die Auswertung dieser ersten in Deutschland bundesweit repräsentativen Erhebung zu diesem Thema soll 2021 vorliegen. Die Auswahl der Befragungspersonen – in Privathaushalten sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Altenpflege und des ambulant betreuten Wohnens – erfolgte 2018 über ein statistisches Zufallsverfahren. Es werden 320.000 Haushalte mit der Frage kontaktiert, ob darin Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen leben. Aus diesem Personenkreis wird dann die eigentliche Stichprobe gebildet, aus der heraus 16.000 Menschen mit Behinderungen befragt werden sollen. Parallel soll eine Vergleichsgruppe mit 5.000 Menschen ohne Behinderung rekrutiert werden. Außerdem will das Institut 6.000 Menschen einbeziehen, die in Betreuungseinrichtungen leben oder nur eingeschränkt kommunizieren können. (5-2018, Online: www.infas.de).

Geistige Behinderung – Menschen mit einer geistigen Behinderung sind medizinisch häufig nicht gut versorgt. Die Folge: Krankheiten werden oft nicht angemessen behandelt, Medikamente sind nicht abgestimmt, Vorsorgeuntersuchungen werden nicht wahrgenommen. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (SIMI), die Hochschule Bielefeld (FHB) und das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) wollen mit einer Studie das Medikamentenmanagement und die Gesundheitsvorsorge dieser Zielgruppe verbessern. Bei dem Projekt werden aufsuchende Hausbesuche von klinischen Pflegeexperten (nurse practitoners), interdisziplinäre Fallkonferenzen mit Fachexperten eines medizinischen Behandlungszentrums und Fallbesprechungen mit behandelnden Fachärzten erprobt. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert das Projekt in  den kommenden drei Jahren (7-2018, Online: www.innovationsfonds.g-ba.de). 

Werkstätten für behinderte Menschen - Es existiert kein verbindlicher, bundesweit vorgegebener Lehrplan für die berufliche Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen. Eine Studie des Instituts für Sonderpädagogik an der Universität Würzburg beschäftigt sich im Projekt EVABI mit Beruflicher Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen. Es wird die Qualifizierung in bundesweit 20 Werkstätten untersucht. Die bundesweite Studie, initiiert durch die BAG WfbM, läuft bis Ende 2019. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. EVABI will Antworten auf folgende Fragen liefern: Wer legt die Lernziele fest und wer begleitet die Lernprozesse? Wer beschließt, welche Berufe dort erlernt werden? Welche individuellen Bildungsverläufe bzw. welche Bildungsergebnisse können bei den TeilnehmerInnen mit Behinderung identifiziert werden? (1-2018, Online: www.sonderpaedagogik-v.uni-wuerzburg.de).

Forschungsförderung, Ausschreibungen und Bekanntmachungen

Die über die folgenden Förderbekanntmachungen ausgewählten Projekte und Studien haben in der Regel ihre Arbeit im Jahre 2018 bereits aufgenommen oder werden sie noch im Laufe des Jahres 2019 beginnen:

Innovationsfonds:
Förderer: Innovationsausschuss des GBA – Gemeinsamer Bundesausschuss
Förderwellen: 2017 – 2019
Schwerpunkte: Neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Studien zur Verbesserung der BAR bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Online: www.innovationsfonds.g-ba.de

Transferorientierte Versorgungsforschung:
Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Förderung: Richtlinie 2018, Projektauswahl in 2018, Projektbeginn 2018/2019
Schwerpunkte: Themenfelder Rehabilitation und Arbeit, Erwerbsminderung sowie Zugang und Bedarfsgerechtigkeit der Rehabilitation. Berücksichtigung des praxisnahen Ergebnistransfers für eine bedarfsorientierte Rehabilitation sowie der Vielfältigkeit der Versicherten 
Online: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Darüber hinaus fördern die Rehabilitationsträger (insb. GKV, DRV, DGUV und BA) jährlich mit unterschiedlichen aktuellen Schwerpunkten Forschung zu Rehabilitation und Teilhabe. 
Für entsprechende Förderhinweise, siehe (online) 
www.bag-selbsthilfe.de, www.deutsche-rentenversicherung.de, www.dguv.de, www.iab.de.

 

    Forschungsberichte, Datensammlungen und Reports

    • Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Online: www.bmbf.de, Stand: 6-2018)
    • Pflege-Report 2018 – Qualität in der Pflege (Jacobs, K., Kuhlmey, A., Greß, S., Klauber, J., Schwinger, A. (Hrsg.), Online: www.wido.de, Stand: 3-2018)
    • Gesundheitsreport 2018 (Barmer GEK) (Barmer Gesundheitsersatzkasse, Online: www.barmer.de; Stand: 5-2018)
    • Monitor Patientenberatung 2017 – Wie können wir Ihnen weiterhelfen (Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Online: www.patientenberatung.de, Stand: 6-2018)
    • TK-Gesundheitsreport (Techniker Krankenkasse, Online: www.tk.de, Stand: 7-2018)
    • Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention (BMAS, Online: www.gemeinsam-einfach-machen.de, Stand: 7-2018)
    • Kinder- und Jugendreport 2018 (DAK-Gesundheit, Online: www.dak.de, Stand: 8-2018)
    • Gesundheitsreport 2018 – Zahlen-Daten-Fakten – Arbeit und Gesundheit Generation 50+ (BKK Betriebskrankenkasse, Online: www.bkk-dachverband.de, Stand: 11-2018)

     

    Forschung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

    Zahlreiche Förderungen und Auftragsvergaben durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind im neuen SGB IX vorgesehen. Sie beziehen sich sowohl auf Teil I (Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen) als auch auf Teil II des Buches (Eingliederungshilferecht). Zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes sind alle diese Maßnahmen angelaufen und es liegen erste Ergebnisse vor (vgl. dazu www.gemeinsam-einfach-machen.de). 
    Die BMAS-finanzierten Förderungen dienen dem Aufbau von Strukturen und der Schaffung von Informationsgrundlagen für die Weiterentwicklung des Reha- und Teilhaberechts. In Teil I sind sie unmittelbar in einzelnen Paragraphen des SGB IX angelegt (vgl. Abb. 1). So erhält z. B. die BAR eine Förderung bzw. Aufwandserstattung für die Etablierung und ab 2019 für die jährliche Erstellung des Teilhabeverfahrensberichtes (§ 41 SGB IX).

     

      Die Förderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) bis Dezember 2020 ist in § 32 SGB IX vorgesehen. Ein wichtiges Förderkriterium ist die Beratung „von Betroffenen für Betroffene“. Die Vergabe der Mittel für die Einrichtung von Beratungsstellen erfolgt über die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH. Gemäß § 13 Abs. 3 SGB IX wird im Auftrag des BMAS seit Januar 2018 eine Implementationsstudie zu den Instrumenten der Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese Untersuchung zur Wirkung der Instrumente nach §13 Abs. 1 SGB IX zielt auf Angleichung und Standardisierung. Die Studie kann als Ergänzung zum inzwischen abgeschlossenen BAR-Projekt „Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation“ (b3) betrachtet werden.

       

      Für das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro“ zur Umsetzung von § 11 SGB IX wurde die Förderrichtlinie im Mai 2018 bekanntgegeben. Es stellt den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter) und der Rentenversicherung bis 2022 insgesamt jeweils 500 Mio. Euro für Modellvorhaben zur Verfügung. Im Blickpunkt stehen innovative Vorhaben zu Erwerbsfähigkeit und Verbleib auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
      Das Inkrafttreten des Teil II SGB IX zum 01. Januar 2020 wird durch fünf weitere BMAS-finanzierte Projekte vorbereitet und begleitet (vgl. Abb. 2). Diese Umsetzungsunterstützung ist in Artikel 25 des BTHG angelegt. Hier geht es vorwiegend darum, die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf Leistungsberechtigung und Kosten abzuschätzen. Auch sollen neue Verfahren und Leistungen bereits vorab im Modell erprobt werden. Ergebnisser der Umsetzungsbegleitung auf Länderebene sowie der Wirkungsuntersuchung sollen in den Erfahrungsaustausch der Länder einfließen (Evidenzbeobachtung nach § 94 SGB IX).