Kooperation und Verwaltungsabsprachen

Die Maßnahme UB besteht aus der der Individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) und - sofern erforderlich - der Berufsbegleitung. Um einen möglichst reibungslosen Übergang von der InbeQ in die Berufsbegleitung zu ermöglichen, sind in einigen Ländern Verfahrensabsprachen getroffen worden. Diese Kooperationsvereinbarungen zwischen den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und den Landesministerien/ Integrationsämtern auf übergeordneter Ebene regeln und erleichtern die regional die Zusammenarbeit der Leistungsträger beim Übergang von InbeQ zur Berufsbegleitung. Nachfolgend können die Kooperationsvereinbarungen eingesehen werden und bieten damit Ideen und Anregungen für die Erarbeitung und Umsetzung einer eigenen Verfahrensabsprache in anderen Bundesländern.

  • Brandenburg: Rahmenvertrag zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt bei Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg zur Optimierung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung nach § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Bremen: Übergang von der Phase InbeQ zur Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (BG UB) in der Zuständigkeit des Integrationsamts Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern: Kooperationsvereinbarungen zur Regelung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützer Beschäftigung gemäß § 55 des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Nordrhein-Westfalen: Rahmenvereinbarung zwischen der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt des Landschaftsbandes Westfalen-Lippe sowie dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zur Optimierung des Übergangs von der Individuellen betrieblichen Qualifizierung (lnbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB) nach § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)    
  • Rheinland-Pfalz: Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern der individuellen betrieblichen Qualifizierung und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX in Rheinland-Pfalz
  • Saarland: Verfahrensvereinbarung zur Regelung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung gemäß § 55 SGB IX
  • Schleswig-Holstein: Rahmenvereinbarung zur Regelung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung(InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung gemäß § 55 SGB IX
  • Bund: Darüber hinaus haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen, mit der die berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt werden kann. Hierin wird auch explizit Bezug genommen auf den Übergang aus der InbeQ in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
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