Soziale Teilhabe

Ziel der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern (§ 76ff., § 113ff. SGB IX). Leistungen zur sozialen Teilhabe werden nachrangig zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht.

Nachfolgend haben wir Zahlen, Daten und Fakten aus Erhebungen zur sozialen Teilhabe für Sie aufbereitet. Klappen Sie die jeweiligen Diagramme anhand der roten Pfeile aus und erfahren Sie mehr.

Kosten der Eingliederungshilfe für Leistungen zur sozialen Teilhabe

Im Folgenden sind die Ausgaben (als Bruttoaufwendungen in Tsd. €) für unterschiedliche Leistungsarten zur sozialen Teilhabe im Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe im Jahr 2021 aufgeführt. Eine Summe wie z.B. 7.513.884 Euro ist in diesem Sinne zu lesen als "7 Milliarden-513 Millionen-884 Tausend Euro".

Empfänger von Leistungen zur sozialen Teilhabe durch die Eingliederungshilfe

Die Tabelle stellt dar, wie viele Menschen mit Behinderung im Jahr 2021 welche Leistungen zur sozialen Teilhabe im Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe erhalten haben.

Geschlechterverteilung der Bezieher von Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Hier sehen Sie die geschlechtliche Verteilung von Empfängern von Leistungen zur Sozialen Teilhabe durch die Eingliederungshilfe für das Jahr 2021 (N=729.515).

Anzahl Bezieher von Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach Altersgruppen

In diesem Diagramm finden Sie die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Sozialen Teilhabe durch die Eingliederungshilfe für das Jahr 2021 unterteilt nach Altersgruppen (N=729.515).

Weitere Informationen zu Leistungen zur sozialen Teilhabe

Lesen Sie hier zentrale Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs der BAGüS für das Berichtsjahr 2020.

425.467
Dies ist die Zahl an volljährigen Menschen mit einer Behinderung mit sog. wohnbezogener Unterstützung. Diese Personen nehmen entweder wohnbezogene Assistenzleistungen innerhalb von besonderen Wohnformen (194.010), in der eigenen Häuslichkeit (228.291) oder Leistungen in Pflegefamilien (3.166) in Anspruch (BAGüS 2022a, S. 6).

45,6 %
der Leistungsempfänger von wohnbezogener Unterstützung wohnen in einer besonderen Wohnform. Demgegenüber leben 53,7 % der Menschen mit Behinderung mit Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit und 0,7 % in einer Pflegefamilie (BAGüS 2022a, S.6).

54,4 %
aller Leistungsbezieher von wohnbezogener Unterstützung empfangen sog. ambulante Leistungen in der eigenen Häuslichkeit oder in Pflegefamilien (BAGüS 2022a, S. 6 & 32ff). Diese sogenannte Ambulantisierungsquote ist vergleichsweise hoch für Menschen mit einer primär seelischen Behinderung (75,9 %), hingegen eher niedrig für Menschen mit einer primär geistigen oder körperlichen Behinderung (33,0 %). Da Letztere demnach mehrheitlich in besonderen Wohnformen leben, spricht die BAGüS hier von einer "Ungleichverteilung der Behinderungsformen" (BAGüS 2022a, S. 36).

2,5 %
aller Assistenzleistungen sind ohne einen Wohnbezug. Bundesweit entspricht das 7.667 Leistungen, die mit der Umsetzung des BTHG und den damit zusammenhängenden Zuständigkeitsveränderungen von (überörtlichen) Trägern der Eingliederungshilfe neu übernommen wurden. Dementsprechend machen wohnbezogene Assistenzleistungen den Großteil der Assistenzleistungen aus (BAGüS 2022a, S. 5 & 12).

65,4 %
aller Empfänger von Assistenzleistungen in einer besonderen Wohnform haben eine primär geistige Behinderung. Im Vergleich dazu haben knapp drei Viertel aller Personen, die in der eigenen Häuslichkeit mit Assistenz leben, eine primär seelische Behinderung (74 %). Menschen mit einer primär körperlichen Behinderung (5,8 % in besonderer Wohnform; 4,3 % außerhalb besonderer Wohnform) sind in beiden Wohnformen am wenigsten vertreten (BAGüS 2022a, S. 6f & 35).

38.303
So viele Menschen mit Behinderungen gehen in Tagesförderstätten, die an eine Werkstatt angegliedert oder in Verbindung mit einer besonderen Wohnform stehen. Hier werden Menschen betreut, die nicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden.
Dies ist eine den Leistungen zur sozialen Teilhabe neu zugeordnete Leistung. Sie gilt als mögliche Art der Leistung zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Weitere Beispiele hierfür bilden Tagessstätten für Menschen mit seelischer Behinderung, Tagesstruktur für Senioren, Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben oder ein separates Tagesstrukturangebot in besonderen Wohnformen, das auch von externen Leistungsberechtigten genutzt werden kann (BAGüS 2022a, S. 36ff).

Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen sinken
194.010 Menschen mit Behinderung beziehen Assistenzleistungen in einer besonderen Wohnform. Von den Leistungsberechtigten in besonderen Wohnformen sind ca. 40 % weiblich. Tendenziell sind in den letzten Jahren die Personen durchschnittlich älter geworden: 52,5 % der Empfängerinnen und Empfänger sind 50 Jahre und älter, während Personen bis unter 30 Jahre lediglich mit 13,6 % ausmachen (BAGüS 2022a, S. 6 & 20).

Wohnbezogene Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit steigen
228.291 Leistungsberechtigte beanspruchen wohnbezogene Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit. Knapp 52 % dieser Menschen mit Behinderung sind männlich. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger über 50 Jahre wächst in den letzten Jahren stetig: 14,8 % sind unter 30 Jahre. Demgegenüber liegt der Anteil derjenigen über 50 Jahre bei 42,8 % (BAGüS 2022a, S. 6 & 26).

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) (Hrsg.) (2022a): Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2022. Berichtsjahr 2020. Münster. Online verfügbar, zuletzt geprüft am 08.09.2022.

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