Gemeinsame Empfehlungen und Publikationen

Gemeinsame Empfehlungen (BAR)

Seit 2018 gelten neue und verbindlichere Regelungen, wie Reha-Träger zusammen arbeiten müssen. Diese gesetzlichen Vorgaben wurden in einer Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess konkretisiert und ausgestaltet. Hierzu zählen unter anderem die "Teilhabeplanung" sowie die Umsetzung der neuen gesetzlichen Aufgabe der Träger, Grundsätze der Instrumente zur Bedarfsermittlung zu vereinbaren.

Darüber hinaus wurde vor allem der bisherige Rehabilitationsprozess mit seinen ehemals 5 Phasen auf Wunsch der Rehabilitationsträger ergänzt um die Phasen "Zuständigkeitsklärung" und "Leistungsentscheidung". Diese Phasen waren bisher überwiegend in der eigenständigen Gemeinsamen Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung geregelt, die in die neue Gemeinsame Empfehlung integriert wurde.

Der Rehabilitationsprozess umfasst damit nun sieben Phasen:

  • Bedarfserkennung
  • Zuständigkeitsklärung
  • Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung
  • Teilhabeplanung
  • Leistungsentscheidung
  • Durchführung von Leistungen zur Teilhabe
  • Aktivitäten zum bzw. nach Ende einer Leistung zur Teilhabe.

Mit dieser Erweiterung werden die in der Praxis eng zusammenhängenden Kernelemente des Rehabilitationsgeschehens auch in der Gemeinsamen Empfehlung zusammengeführt und verknüpft. Das ermöglicht eine in sich geschlossene Nutzung der Gemeinsamen Empfehlung als Basis trägerübergreifender Zusammenarbeit.

Die zum 1.12.2018 in Kraft getretene Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess kann im BAR-Shop bestellt oder als pdf heruntergeladen werden.

Informationen über ausgewählte Inhalte der Gemeinsamen Empfehlung und deren Bedeutung für die Praxis der Rehabilitation und Teilhabe finden Sie zudem hier unter "Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess".

BTHG kompakt-Reihe (BAR)

Bundesteilhabegesetz kompakt (BAR)

Die wichtigsten Änderungen im neuen Reha- und Teilhaberecht werden als Orientierung zusammengefasst. Diese gliedern sich nach den Reformstufen sowie in drei Teile des neuen SGB IX: "Allgemeiner Teil", "Eingliederungshilfe" und "Schwerbehindertenrecht". Das BTHG kompakt kann im BAR-Shop bestellt oder als pdf heruntergeladen werden.

 

BTHG kompakt Teilhabeplanung (BAR)

Ein Kernelement des Reha-Prozesses ist das Teilhabeplanverfahren. Ausgangspunkt der Teilhabeplanung ist der individuelle und konkrete Bedarf des Menschen mit Beeinträchtigung. Mit Teilhabeplan kompakt will die BAR die entsprechend neuen und komplexen Regelungen des Gesetzgebers kurz und knapp näherbringen und so deren Umsetzung unterstützen. Das BTHG kompakt Teilhabeplanung kann im BAR-Shop bestellt oder als pdf heruntergeladen werden.

Bundesteilhabegesetz und Co. - was verändert sich? (Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.)

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