Prävention
Chronische Erkrankungen nehmen in der Bevölkerung immer mehr zu. Sie betreffen auch zunehmend jüngere Menschen, die noch im Arbeitsleben stehen oder sogar noch zur Schule gehen. Weit verbreitet sind z.B. Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 2, Herz-Kreislauf- Erkrankungen oder auch Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit. Der Lebensstil bzw. die Lebens- und Arbeitsbedingungen tragen einen großen Teil zur Entstehung dieser Krankheiten bei. Im positiven Sinne bedeutet dies auch, dass man ihnen vorbeugen oder einen schweren Krankheitsverlauf mit starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen oft vermeiden kann.
Prävention dient dazu, bei vorliegenden gesundheitlichen Risiken eine Erkrankung oder bei ersten Krankheitszeichen eine Chronifizierung zu verhindern. Wenn absehbar ist, dass eine Beeinträchtigung länger als 6 Wochen anhält und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränkt, spricht man von einer drohenden Behinderung (§ 2 SGB IX). In diesem Fall werden dann Rehabilitationsleistungen erbracht.
Wichtig ist, dass Bedarfe frühzeitig erkannt werden, um bereits in einem frühen Stadium der Erkrankung handeln zu können. Rehabilitationsträger und Integrationsämter haben den gesetzlichen Auftrag, dem Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Erkrankung entgegenzuwirken. Dies geschieht durch Aufklärung, Beratung und Auskünfte, aber auch durch die Erbringung von Leistungen und in der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern (§ 3 SGB IX). Im Rahmen ihrer jeweiligen Leistungsgesetze erbringen die Rehabilitationsträger also auch präventive Leistungen.
Diese Angebote können sich an einzelne Personen richten und sie z.B. in ihrem Gesundheitsverhalten unterstützen. Sie können aber auch an der Veränderung von Lebens- und Arbeitsbedingungen ansetzen. In diesem Fall richten sie sich an alle Personen, die an einem bestimmten Ort leben oder arbeiten (sog. Setting-Ansatz oder Lebenswelt-Ansatz). In der Nationalen Präventionskonferenz stimmen die Sozialleistungsträger ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet untereinander ab. Die hier beteiligten Rehabilitationsträger richten ihr Augenmerk insbesondere die Vermeidung einer beeinträchtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben spielt die Zusammenarbeit der Träger mit den Arbeitgebern und den Akteuren im Betrieb eine besondere Rolle. Im Projekt "Beschäftigungsfähigkeit durch verbesserte Verzahnung von Rehabilitation mit Prävention in der Arbeitswelt" hat die BAR Vertreterinnen und Vertreter aus der betrieblichen Praxis eingeladen, gemeinsame Ideen hierfür zu entwickeln (hier der Ergebnisbericht).
In der Gemeinsamen Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX" wird der Präventionsauftrag der Rehabilitationsträger und Integrationsämter – ebenfalls mit einem Schwerpunkt auf der Arbeitswelt – heruntergebrochen. Zum "Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)", welches im SGB IX der Prävention zugeordnet wird, wurde der BEM-Kompass auf Ebene der BAR entwickelt. Die aufbereiteten Informationen zum Thema BEM werden sowohl online als auch in übersichtlicher Druckform zur Verfügung gestellt.
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