Schwerbehinderung
- Arbeitsmarktsituation von Menschen mit SchwerbehinderungNach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das gleiche Recht auf Arbeit wie Menschen ohne Behinderung. Auch Deutschland verpflichtet sich, dieses gleiche Recht zu verwirklichen. Auf dem Arbeitsmarkt jedoch bestehen deutliche Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung.
- Studie zur Situation von Frauen mit SchwerbehinderungAuf dem Arbeitsmarkt erfahren manche soziale Gruppen Nachteile, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu solchen ohne Behinderung, oder Frauen im Vergleich zu Männern.
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