Informationen für Reha-Träger und Software-Anbieter
Hier finden Sie wichtige Begleitdokumente zum Teilhabeverfahrensbericht. In der Übersicht der Begleitdokumente ist zusammengefasst, welche Informationen die einzelnen Dokumente enthalten und für welche Zielgruppe sie gedacht sind.
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1. Checkliste zur Datenmeldung
Die Checkliste zur Datenmeldung bietet Ihnen eine Übersicht mit den wichtigsten Schritten rund um die Datenmeldung für den Teilhabeverfahrensbericht.
2. Erfassungshinweise
Zur Unterstützung der praktischen Datenerfassung wurde ein Extrakt der fachlichen Definitionen in Form von Erfassungshinweisen erstellt. Das Dokument ist – orientiert an den Primärvariablen – thematisch aufgebaut. So kann z. B. die korrekte Beschickung einzelner Felder in Eingabemasken unterstützt werden.
Dieses Dokument zum Teilhabeverfahrensbericht gibt insbesondere Antworten auf folgende Fragen:
- Welche Daten sind zu erfassen (Primärvariablen)?
- Wie sind die zu erfassenden Primärvariablen fachlich zu verstehen (Definitionen)?
3. Variablenbeschreibung
Dieses Dokument zum Teilhabeverfahrensbericht gibt insbesondere Antworten auf folgende Fragen:
- Wie sind die Sachverhalte nach § 41 Abs. 1 SGB IX für die Datenerfassung zu verstehen?
- Welche Daten sind zu übermitteln (Meldevariablen)?
- Wie sind die Meldevariablen aus den Primärvariablen zu erzeugen (Berechnungsweg)?
Variablenbeschreibung THVB (PDF)
AUSZUG: Übersicht der Primärvariablen:
Die „Übersicht der Primärvariablen“ ist ein Auszug (Anhang 2) aus dem Dokument „Variablenbeschreibung“ zum Teilhabeverfahrensbericht.
Das Dokument enthält eine Auflistung aller Primärvariablen, aus denen der Meldedatensatz zum Teilhabeverfahrensbericht generiert wird.
Übersicht der Primärvariablen (PDF)
AUSZUG: Variablenübersicht zum Meldedatensatz:
Die „Variablenübersicht zum Meldedatensatz“ ist ein Auszug (Anhang 3) aus dem Dokument „Variablenbeschreibung“ zum Teilhabeverfahrensbericht.
Das Dokument enthält eine Übersicht aller Meldevariablen zu den 16 Sachverhalten des § 41 SGB IX.
4. Meldedatensatzbeschreibung
Die Datenübermittlung zum Teilhabeverfahrensbericht erfolgt in einem standardisierten XML-Format. Hierzu hat die BAR - in Anlehnung an die Vorgaben des Statistischen Bundesamtes - eine technische Meldedatensatzbeschreibung erstellt, um die Träger bzw. deren Software-Anbieter bei der Erstellung des Meldedatensatzes zu unterstützen.
5. Umsetzungshilfen und Plausibilisierungsroutinen
Bereits bei der Erfassung der Daten für den Teilhabeverfahrensbericht können Fehleingaben vermieden werden. Bspw. sollten manche Eingaben nur in Abhängigkeit anderer Eingaben möglich sein. Das Hinterlegen solcher Plausibilisierungsroutinen trägt zu einer besseren Datenqualität bei. Im Dokument „Umsetzungshilfen und Plausibilisierungsroutinen" sind solche Regeln aufgelistet.
Dieses Dokument richtet sich vornehmlich an die Anbieter kommunaler Fachverfahren (Softwareanbieter), die die gesetzlich vorgesehene Datenerfassung zum Teilhabeverfahrensbericht i.d.R. im Auftrag ihrer Kunden (Träger) technisch umsetzen und betreuen.
Die Plausibilisierungsroutinen ergänzen die verbindlichen, trägerübergreifend abgestimmten Vereinbarungen zu § 41 SGB IX, wie sie in den Dokumenten Erfassungshinweise, Variablenbeschreibung und Meldedatensatzbeschreibung festgehalten sind.
6. Plausibilisierungsregeln
Eine inhaltliche Prüfung der für den Teilhabeverfahrensbericht übermittelten Daten erfolgt anhand von Plausibilisierungsregeln. Hier werden sowohl Werte für einzelne Meldevariablen als auch Beziehungen zwischen Meldevariablen geprüft. Die Plausibilisierungsregeln ergeben sich logisch aus den Inhalten der 16 Sachverhalte (nach § 41 Abs. 1 Nr. 1-16 SGB IX). Die Plausibilisierungsregeln dienen der Überprüfung der Qualität der erfassten Daten. Sie richten sich vornehmlich an Softwareanbieter und IT-Verantwortliche, die eine Struktur für die Datenerfassung zum Teilhabeverfahrensbericht aufbauen und verwalten.
7. Strukturprüfung des Meldedatensatzes
Der Meldedatensatz muss im XML-Format erzeugt und eine *.xml-Datei generiert werden. Beim Upload der *.xml-Datei wird diese stets automatisch auf die Erfüllung der strukturellen Anforderungen geprüft. Die Strukturanforderungen sind in der Meldedatensatzbeschreibung erläutert.
Indem eine *.xml-Datei mit der Kennung „100“ („Testlieferung“) im geschützten Bereich hochgeladen wird, kann bereits vor der Übermittlung des finalen Meldedatensatzes (Kennung „200“) geprüft werden, ob die *.xml-Datei den formalen Anforderungen entspricht.
Beim Upload wird automatisch eine Benachrichtigung an die im geschützten Bereich hinterlegten E-Mail-Adressen versendet. Im Falle einer Abweisung der *.xml-Datei werden Details erläutert.
Eine Übersicht mit den häufigsten Fehlermeldungen, die im Rahmen der Strukturprüfung auftreten können, finden Sie im Dokument Übersetzung Fehlermeldungen. Darin sind auch Handlungsoptionen aufgeführt, die unternommen werden können, um den Fehler zu beheben.
Für Software-Entwickler stellt die BAR zudem eine *.xsd-Datei zur Verfügung, mit der die Syntax der generierten *.xml-Datei geprüft werden kann:
Neue *.xsd-Datei zur Prüfung der Syntax der Datenmeldungen ab 2025 / ab Berichtsjahr 2024 (beinhaltet die Meldevariable m2a "Turboklärung"):
8. Handbuch zur Datenübermittlung
In diesem Handbuch sind die Schritte vom Hochladen des Meldedatensatzes, über mögliche Auffälligkeiten im Rahmen des Validierungsdialogs bis zur finalen Übermittlung des Meldedatensatzes an die BAR beschrieben. Außerdem werden im Handbuch die Entscheidungshilfe vorgestellt und erklärt, was beim Vorliegen einer Fehlanzeige oder einer Nicht-Meldung zu tun ist.
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