Berufliche Teilhabe
Ziel der beruflichen Rehabilitation (LTA) ist, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit (drohenden) Behinderungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern (§ 49ff. SGB IX, § 185 i. V. m. SchwbAV).
Nachfolgend haben wir Zahlen, Daten und Fakten aus Erhebungen zur beruflichen Teilhabe für Sie aufbereitet. Klappen Sie die jeweiligen Diagramme anhand der roten Pfeile aus und erfahren Sie mehr.
Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen nach beendeten Maßnahmen zur Förderung von beruflicher Teilhabe der Bundesagentur für Arbeit
Für den Berichtszeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 wird der Anteil an Rehabilitandinnen und Rehabilitanden (N=115.014), die 6 Monate nach der Beendigung einer Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben eine bzw. keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, dargestellt.
Bestand an Rehabilitanden in Förderungen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
In den folgenden Grafiken sehen Sie die Verteilung von Maßnahmearten insgesamt sowie nach Erst- und Wiedereingliederung 2021 übergreifend sowie separat für die Rechtskreise des SGB III und II.
Sozialmedizinischer 2-Jahres-Verlauf nach medizinischer Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung in 2017
Hier finden Sie für unterschiedliche Indikationsgruppen die Anteile der (pflichtversicherten) Rehabilitandinnen und Rehabilitanden (N = 781.765) in % zwei Jahre nach Abschluss ihrer medizinischen Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung.
Eckdaten Erwerbsbeteiligung Schwerbehinderter
Dargestellt ist die Beteiligung von schwerbehinderten Menschen am Erwerbsleben in 2021 im Alter von 15 bis unter 65 Jahre (N= 3.017.000).