Berufliche Rehabilitation

"Berufliche Rehabilitation" wird in der Fachsprache als "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) bezeichnet. Sie kann für Menschen hilfreich sein, die nach einer Krankheit, einer Verletzung oder einer Behinderung wieder im Berufsleben stehen möchten. Sie umfasst verschieden Leistungen und Unterstützungsangebote und kann auf verschieden Weise stattfinden, wie zum Beispiel:

  • am bisherigen Arbeitsplatz
    • zum Beispiel individuelle, behinderungsbedingt notwendige Arbeitsplatzausstattung oder Jobcoaching.
       
  • an einem anderen Arbeitsplatz beim gleichen Arbeitgeber
    • zum Beispiel bei einer innerbetrieblichen Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz im gleichen Betrieb/Unternehmen.
       
  • im bisherigen Beruf
    • beispielsweise, wenn eine Person zwar noch in ihrem Beruf arbeiten kann, sich jedoch für den Wiedereinstieg neu orientieren, das Wissen auffrischen und/oder einen geeigneten Arbeitsplatz finden möchte.
       
  • in einem neuen Beruf
    • wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein kann.

Fallbeispiel 1

Psychische Belastung | Leistungsfähigkeit erproben | Beruflich (re)integrieren

Frau Müller leidet seit ihrer Jugend an einer psychischen Erkrankung. Im jungen Erwachsenenalter hat sie eine Ausbildung zur Speditionskauffrau absolviert. Die Branche bereitet ihr jedoch Probleme. Der teilweise raue Umgangston und der hohe Zeitdruck sowie Mobbing durch Kollegen sowie private Probleme führten zu wiederholter psychischer Dekompensation und somit zu Arbeitsunfähigkeitszeiten. Frau Müller wendet sich an ihre Psychiaterin. Diese stellt fest, dass ein zentraler Aspekt der psychischen Belastung im Bereich Arbeit liegt. Sie bespricht mit Frau Müller die Möglichkeit einer beruflichen Rehabilitation.

Frau Müller stellt einen Reha-Antrag, der geprüft und bewilligt wird.

Aufgrund der mitgeführten medizinischen Unterlagen und des Antrags bewilligt der Reha-Träger Frau Müller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), und damit berufliche Rehabilitation an. Frau Müller erhält nach der Bewilligung ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Reha-Beratung. Die Reha-Beratung bereitet sich durch Sichtung der Unterlagen auf das Gespräch vor. Dazu gehört auch der vorab gesendete Selbstauskunftsbogen von Frau Müller, der ihr ergänzende Angaben (Wünsche etc.) zum Antrag ermöglicht. Im Gespräch wird schnell ersichtlich, dass Frau Müller gerne eine neue berufliche Perspektive hätte, sie jedoch emotional schnell erschöpft und ängstlich wirkt. Sie ist unsicher bezüglich dessen, was sie sich zumuten kann. Um dies zu prüfen, wird Frau Müller eine Leistung vorgeschlagen, innerhalb derer Sie herausfinden kann, was sie sich gesundheitlich und beruflich noch zutrauen kann. Frau Müller schaut sich das Angebot vor Ort beim Leistungserbringer an, führt mit ihm ein ausführliches Gespräch und entscheidet sich dafür, an dem Leistungsangebot teilzunehmen. Die Ziele, die Frau Müller während dieser Zeit erreichen möchte, werden zwischen Frau Müller und dem Leistungserbringer vor Beginn der Leistung festgehalten.

Frau Müller erprobt und steigert sie sukzessive ihre Belastbarkeit und arbeitet schrittweise an ihren Zielen, auch in Gesprächen mit festen Ansprechpartnern. Zusätzlich nimmt sie an spezifisch ausgerichteten Gruppenangeboten und arbeitstherapeutischen Angeboten beim Leistungserbringer teil. Im Verlauf und vor Ende der Leistung wird eine individuelle Perspektive für den weiteren Rehabedarf gemeinsam mit Frau Müller, dem Leistungserbringer und der Reha-Beratung festgehalten. Frau Müller konnte sich soweit psychisch stabilisieren, dass sie belastbar für eine Fortführung der beruflichen Rehabilitation versuchen möchte. Sie wird nahtlos an einer Beruflichen Integrationsmaßnahme teilnehmen.

Innerhalb der Beruflichen Integrationsmaßnahme konnte Frau Müller sich durch verschiedene fachliche Präsenz- und Online-Angebote nicht nur theoretisch neues Wissen aneignen, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit und ihre Kompetenzen in unterschiedlichen Betrieben erproben. Im gesamten Verlauf wurde sie psychosozial unterstützt und hat die weiterführenden Gesundheitsangebote genutzt.

Frau Müller war im letzten Praktikum in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Dieses möchte Frau Müller gerne einstellen, da sie sehr gute Arbeit geleistet hat und mit den Kolleg:innen gut harmonierte. Sie erkundigen sich, ob es für die Bereitstellung dieses Arbeitsplatzes die Möglichkeit gäbe, Zuschüsse von dem zuständigen Reha-Träger zu erhalten. Frau Müller stellt den Kontakt zur Reha-(Fach)Beratung her. Diese klärt mit dem Arbeitgeber direkt alle relevanten Aspekte für die Bereitstellung eines Eingliederungszuschusses. Frau Müller erhält die Arbeitsstelle im MVZ.

Fallbeispiel 2

Bandscheibenvorfall | Weiterbildung | innerbetriebliche Umsetzung

Herr Rabe ist gelernter KFZ-Mechaniker. Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls ist er seit längerer Zeit arbeitsunfähig. Trotz konservativer und operativer Behandlung ist es ihm nicht mehr möglich in seinem Beruf zu arbeiten. Er wendet sich an seine Betriebsärztin. Diese empfiehlt ihm einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu stellen.

Herr Rabe stellt einen Reha-Antrag, der geprüft und bewilligt wird.

Herr Rabe wird zu einem Beratungsgespräch bei der Reha-(Fach)Beratung des Reha-Trägers eingeladen. Er erklärt, dass er unbedingt bei seinem Arbeitgeber bleiben möchte, da dort eine familiäre Firmenkultur bestehe und er sich wohlfühle. Er habe auch einen guten Draht zu seinem Vorgesetzten und hoffe, dass man ihm eine Alternative anbieten könne. Herr Rabe hat zudem das Problem, dass er in einer Region wohnt, die wenig Arbeitsmöglichkeiten bietet. Er sei dort jedoch mit seiner Familie verwurzelt und finanziere das Eigenheim. Er möchte daher alles versuchen, um den wohnortnahen Arbeitsplatz zu behalten. Die Reha-(Fach)Beratung erkundigt sich nach der Struktur der Firma und ob es Möglichkeiten für eine Umsetzung im Betrieb geben könnte. Es wird angeboten, einen gemeinsamen Termin mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, um mögliche Perspektiven und Fördermöglichkeiten seitens des Reha-Trägers zu besprechen.

Der Termin findet statt. Der Arbeitgeber schätzt Herrn Rabe sehr und möchte ihn unbedingt in der Firma halten. Er hat jedoch keine Möglichkeiten ihn in der Werkstatt wiedereinzusetzen. Auch aus Sicht des sozialmedizinischen Dienstes des Reha-Trägers ist die Ausübung von körperlich mittelschweren Tätigkeiten nicht sinnvoll. Der Arbeitgeber sieht jedoch eine Möglichkeit, Herrn Rabe in einem Jahr auf einer Stelle in der Verwaltung einzusetzen. Herr Rabe kenne sich zwar mit der Technik aus, benötige jedoch Kenntnisse im kaufmännisch-verwaltenden Bereich. Herr Rabe ist einverstanden.

Die Reha-(Fach)Beratung schlägt vor, Herrn Rabe kaufmännisch weiterbilden zu lassen. Der Reha-Träger zahlt im Zeitraum der mehrmonatigen Weiterbildung Übergangsgeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes.  

Herr Rabe und sein Arbeitgeber sind einverstanden. Der Reha-Träger stellt Herrn Rabe einen Bewilligungsbescheid für die kaufmännische Weiterbildung aus. Gegen Ende der Weiterbildung wird erneut ein Termin zwischen dem Arbeitgeber, Herrn Rabe und der Reha-(Fach)Beratung vereinbart, um die nächsten Schritte für den Wiedereinstieg in eine neue Tätigkeit im Betrieb zu besprechen.

Herr Rabe wird im Anschluss der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung auf seine neue Stelle im Verwaltungsbereich umgesetzt.

Fallbeispiel 3

Sehbeeinträchtigung | Blindentechnische Grundausbildung | Assessment | Ausbildung

Frau Kahl ist kürzlich aufgrund einer speziellen Augenerkrankung erblindet. Sie ist gelernte Laborassistentin. Diesen Beruf kann sie jedoch aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausüben. Die Krankenkasse empfiehlt Frau Kahl, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (auch berufliche Rehabilitation genannt) zu stellen.

Frau Kahl stellt einen Reha-Antrag, der geprüft und bewilligt wird.

Frau Kahl wird zu einem Beratungsgespräch bei der Reha-(Fach)Beratung eingeladen. Sie berichtet über ihre Erkrankung, wie sie sich damit fühlt und was sie sich für ihre Zukunft wünscht. Frau Kahl hat Ängste und sorgt sich darum, welche Perspektiven sie im Arbeitsleben hat. Sie habe immer gerne gearbeitet und hat nun Sorge, dass sie nicht mehr arbeiten könne. Sie möchte gerne einen Beruf ausüben, den sie mit der Erblindung gut bewältigen kann.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen und durch die Informationen aus dem Beratungsgespräch stellt die Reha-(Fach)Beratung fest, dass eine blindentechnische Grundausbildung erforderlich ist, damit Frau Kahl zunächst grundlegende Kenntnisse im Umgang mit ihrer Erkrankung erhält. Eine wohnortnahe Möglichkeit zur Durchführung der Leistung ist vorhanden. Frau Kahl nimmt Kontakt zu einer Institution auf, die als Leistungserbringer ihren F auf der Unterstützung von Menschen mit Sehverlust bzw. Sehbeeinträchtigungen hat Frau Kahl erhält von diesem Leistungserbringer alle relevanten Informationen zur Durchführung und Ablauf der Leistung. Nach dem Gespräch entscheidet sie sich für die Teilnahme an einer blindentechnischen Grundausbildung. Dies teilt sie der Reha-(Fach)Beratung mit. Frau Kahl erhält hierfür die Bewilligung des Reha-Trägers.

Frau Kahl absolviert im Zeitraum von zwölf Monaten die Blindentechnische Grundausbildung und erwirbt Kompetenzen in folgenden Bereichen: 

  • Braille-Punktschrift (Blindenschrift),
  • Einführung in die Bedienung von blindenspezifischen Computerhilfsmitteln,
  • Einführung in die Arbeit mit elektronischen Blindenlesegeräten/-notizgeräten,
  • Orientierung und Mobilität,
  • Lebenspraktische Fähigkeiten

Zwei Monate vor Ende der blindentechnischen Grundausbildung erhält der Reha-Träger einen Bericht über den Verlauf und es folgt ein weiteres Gespräch zwischen Frau Kahl, dem Leistungserbringer und der Reha-(Fach)Beratung. Da grundlegende Kenntnisse nun erworben wurden, kann im nächsten Schritt weiterführend über ein Assessment für sehbehinderte Menschen entschieden und die berufliche Perspektive entwickelt werden. Hierzu werden Frau Kahl verschiedene Optionen für die Durchführung der Leistung vorgestellt. Frau Kahl prüft ihre Optionen und entscheidet sich für eine der genannten Möglichkeiten. Der Reha-Träger veranlasst einen Leistungsbescheid.

Frau Kahl nimmt an dem Assessment teil. Im Ergebnis zeigt sich, dass Frau Kahl eine Ausbildung zur Medizinischen Tastuntersucherin machen möchte (Voraussetzungen sind gegeben). Nach Prüfung und Bewilligung durch den Reha-Träger beginnt Frau Kahl ihre neunmonatige Ausbildung zur Medizinischen Tastuntersucherin.

FAQ

Welche Leistungen kann eine berufliche Reha beispielsweise beinhalten?


Arbeitsassistenz   

  • zum Beispiel zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und/oder als eine regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz durch eine Person wie zum Beispiel durch eine Vorlesekraft für Blinde oder eine Gebärdendolmetscherin bzw. einen Gebärdendolmetscher (ggf. als begleitende Hilfe im Arbeitsleben, siehe BAR-Verwaltungsvereinbarung "Begleitende Hilfe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben").

Berufsvorbereitung

  • zum Beispiel blindentechnische Grundausbildung oder Rehavorbereitungslehrgänge, die ein berufsspezifisches Grundwissen vermitteln

Bewerbungskosten

  • zum Beispiel für das Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen sowie für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen im Rahmen einer Arbeitsplatzsuche

Kraftfahrzeughilfe 

  • zum Beispiel finanzielle Hilfe für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges oder für eine behindertenbedingte Fahrzeug-Zusatzausstattung, wenn diese zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsortes erforderlich ist.

Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Wenn der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere der Behinderung nicht zugänglich ist und eine angemessene Erwerbstätigkeit (auf dem sogenannten "zweiten Arbeitsmarkt") daher in einer Einrichtung wie der WfbM (sie sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nachgegangen werden kann.

Mobilitätshilfen     

  • zum Beispiel Umzugskostenbeihilfe.

Trainingsleistungen

  • Vermittlung neuer Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Eingliederungschancen oder den erfolgreichen Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung erheblich zu verbessern. Diese Leistung soll die Arbeitsaufnahme von Menschen mit Behinderungen erleichtern.

Umschulung

  • Wenn die bisherigen Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können.

Unterstützte Beschäftigung       

Zuschüsse an den Arbeitgeber   

  • zum Beispiel Eingliederungszuschüsse oder Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

Wo kann ich mich persönlich oder telefonisch über eine berufliche Rehabilitation erkundigen?

  • Sie können telefonisch Kontakt zu einem Reha-Träger aufnehmen. Kontakte finden Sie u. A. auf den Websites des jeweiligen Leistungsträgers oder gebündelt über die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.
  • Beratung erhalten Sie außerdem über die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
  • Wenn Sie sich in einer medizinischen Rehabilitation befinden, hilft Ihnen auch der Sozialdienst der Klinik.
  • Sie können Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin bzw.  Fachärztin oder Facharzt ansprechen.
  • Viele Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten persönliche Informationsveranstaltungen. Unabhängig davon, ob Sie bereits einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gestellt haben, erhalten Sie dort Informationen zu den einrichtungsspezifischen Leistungen und können sich auch grundsätzlich über das Antragsverfahren bei LTA informieren.

Was ist zu tun, um eine berufliche Reha zu bekommen und wie finde ich heraus, welcher Reha-Träger zuständig sein könnte?

Für eine berufliche Rehabilitation müssen Sie einen Antrag bei einem Rehabilitationsträger stellen. Es gibt jedoch auch Rehabilitationsträger, bei denen kein Antrag erforderlich ist, wie zum Beispiel bei der Gesetzlichen Unfallversicherung. Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation sind unter anderem

  • die Agentur für Arbeit,
  • die Gesetzliche Rentenversicherung (zum Antrag)
  • die Gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • die Träger der Eingliederungshilfe
  • die Träger der Jugendhilfe
  • das Integrationsamt/Inklusionsamt (ist kein Rehabilitationsträger, es leistet jedoch begleitende Hilfen am Arbeitsplatz, wenn kein anderer Reha-Träger vorrangig zuständig ist).

Um einen ersten Überblick zu erhalten, welcher Leistungsträger für Sie in Frage kommen könnte, können Sie den Zuständigkeitsnavigator der BAR nutzen.

Kann auch ein Antrag auf berufliche Reha gestellt werden, wenn eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird?

Ja. Auch wenn eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, kann ein Antrag auf berufliche Reha gestellt werden. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erfüllt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung für eine berufliche Rehabilitation, jedoch nicht automatisch die persönlichen Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation (mehr dazu hier).

Bis wann muss der Reha-Träger einen Antrag geprüft haben?

Es gibt bestimmte Fristen, die die Reha-Träger bei der Prüfung der Reha-Anträge beachten müssen. Welche Fristen voraussichtlich gelten, können Sie über den Fristenrechner der BAR ermitteln.

Wo findet die berufliche Rehabilitation statt?

Die berufliche Rehabilitation kann an unterschiedlichen Orten stattfinden. Dies hängt immer davon ab, welche Leistung im konkreten individuellen Fall sinnvoll ist. In der Regel wird sie von spezialisierten Einrichtungen durchgeführt, die über das nötige Know-How und die Erfahrung verfügen, wie zum Beispiel:

Einige Leistungen der beruflichen Reha sind arbeitsplatzbezogen, d.h. Leistungen der beruflichen Reha können auch direkt in Betrieben/Unternehmen erbracht werden (zum Beispiel wenn Hilfsmittel am Arbeitsplatz erforderlich sind).

Unterstützung können Sie auch über einen Integrationsfachdienst erhalten.

Bekomme ich einen höhenverstellbaren Tisch und einen ergonomischen Bürostuhl finanziert?

Der Reha-Träger prüft in der Regel über einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, ob eine über die Arbeitgeberverpflichtung hinausgehende, behinderungsbedingte, individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes erforderlich ist. Um sich hierzu genauer beraten zu lassen, stehen zum Beispiel die Reha-Beratungsdienste der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

Sofern die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, besteht die Möglichkeit direkt Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen.

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