Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2019 Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung beschlossen. Der Deutsche Verein will mit den vorliegenden Empfehlungen eine Hilfestellung bei der Anwendung der neuen rechtlichen Vorgaben sowie der damit verbundenen Instrumente und Verfahren der Bedarfsermittlung geben. Die Empfehlungen konzentrieren sich dabei auf das Gesamtplanverfahren und bieten Hinweise für das Verhältnis zur Teilhabeplanung. Diese Empfehlungen richten sich an die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer, um aufzuzeigen, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren sich aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen stellen.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins finden Sie hier.