Der 3. Dezember ist der "Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen". Selbstbestimmung und Teilhabe sind und bleiben ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag der noch zu wählenden neuen Regierung gibt es viele Maßnahmen, um Inklusion und Gleichstellung weiter voranzubringen, lässt das BMAS in einer offiziellen Pressemitteilung verlauten.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, führt rückblickend wie vorausschauend an: "Wir haben in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt oder initiiert, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Doch es bleibt noch viel zu tun. Das Thema Barrierefreiheit geht uns alle an und wird auch in den nächsten vier Jahren eine herausragende Rolle spielen." Die neue Koalition setze hier Maßstäbe, ergänzt er.
Um die Barrierefreiheit in Deutschland auszuweiten und zu stärken, sollen das Behindertengleichstellungsgesetz, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in der kommenden Legislaturperiode weiterentwickelt werden. Private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen verpflichtet werden, innerhalb einer Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen beizutragen. Um Deutschland in den Bereichen Mobilität, Wohnen, Gesundheit und Digitales barrierefrei zu machen, soll ein Bundesprogramm Barrierefreiheit aufgelegt werden. Außerdem soll die Beratungstätigkeit der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ausgebaut und ein eigenes Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache / Gebärdensprache eingerichtet werden. Auch über den Bereich der Barrierefreiheit hinaus wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der neuen Legislaturperiode eine wichtige Rolle einnehmen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, nutzt den Anlass des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen, um der Schlichtungsstelle BGG zu gratulieren, die am 3. Dezember 2016 gegründet wurde. Seit fünf Jahren können sich Menschen mit Behinderungen bei Konflikten an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Sie ist für die Schlichtung von Konflikten zur Barrierefreiheit und bei Benachteiligung durch Bundesbehörden zuständig und setzt sich ein zum Beispiel für Gehörlose, denen bei einem Gespräch in einer Behörde der Dolmetscher für Gebärdensprache verweigert wird. Für Menschen, die auf Leichte Sprache angewiesen ist, aber auf Webseiten vön öffentlichen Stellen vergeblich nach verständlichen Corona-Informationen suchen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesbeauftragten.