Gefährdungen am Arbeitsplatz gemeinsam begegnen: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Februar 2022 einen Leitfaden zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger bei der Beratung der Betriebe und Bildungseinrichtungen zur Gefährdungsbeurteilung herausgegeben. Ein Arbeitgeber kann sich bei der Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz seiner Beschäftigten in der Regel durch interne oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten lassen. Zusätzliche Beratung im Bedarfsfall steht von den Aufsichtsbehörden des Landes sowie dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann sich auch durch weitere Fachkundige, z. B. durch Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung, beraten lassen.
Wie diese Beratungen ineinanderfließen können, zeigt der neue DGUV-Leitfaden anhand ausgewählter Beispiele. Durch die Zusammenarbeit von Trägern in der Beratung entstehen demnach Synergien, die der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zugutekommen. Im Zusammenhang mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sei eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nicht nur sinnvoll, sondern obligatorisch. Durch eine stärkere Verknüpfung von Prävention und Rehabilitation könnten Erkenntnisse besser berücksichtigt und präventiv weitere BEM-Fälle vermieden werden.
In diesem Kontext ebenfalls interessant: Der "BEM-Kompass" der BAR gibt Arbeitgebern mit einer kleineren bis mittleren Betriebsgröße ein erstes Orientierungswissen an die Hand, um das BEM möglichst eigenständig umsetzen zu können. Gleichzeitig werden Beschäftigte aufgeklärt, sodass sie eine informierte Entscheidung darüber treffen können, ob ein BEMfür sie infrage kommt und wie sie es selbst mit ausgestalten können.