Ziel des Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Das KJSG stärkt die Inklusion und schafft Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen,
- die benachteiligt sind,
- die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder
- die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetz in seiner Sitzung am 7. Mai zu. Damit ist der Weg geebnet für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.