Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt in den kommenden vier Jahren kommunale Projekte aus dem Bereich Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen mit 46 Millionen Euro. Das Angebot für Kommunen stellt auf Personengruppen ab, die oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben und daher stärker unterstützt werden sollen. Gefördert werden Maßnahmen insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, für Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund, für ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien. Es werden Angebote finanziert, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern sollen. Die Kommunen können hier mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden kooperieren.
Das Vorhaben ist Teil eines Anfang 2019 gestarteten Förderprogramms des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, das von allen 109 gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Ging es im ersten Teil des Programms um den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen in sozial benachteiligten Kommunen, richtet sich dieses zweite Angebot nun an alle Kommunen.
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