Mit Wirkung zum 29. August 2018 sind Dr. Steffen Luik und Dr. Christiane Padé zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden.
Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat Richter Dr. Luik dem für Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfe zuständigen 7./8. Senat und Richterin Dr. Padé dem 12. Senat (Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) zugeteilt.
Beide waren bislang am Landessozialgericht Baden-Württemberg tätig. Dr. Luik war ab 2016 auch Pressesprecher des Gerichts und ist außerdem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Fachzeitschrift "Recht und Praxis der Rehabilitation" und Autor zahlreicher Kommentierungen, Handbuchbeiträge und Fachaufsätze zum Sozialrecht, insbesondere im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, der gesetzlichen Krankenversicherung und des Sozialgerichtsgesetzes.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts.