Der Bundesrat hat das umfangreiche Hilfspakete zur Abmilderung der negativen Folgen der Corona-Epidemie beschlossen. Die Maßnahmen betreffen auch die Rehabilitation.
Die negativen finanziellen Folgewirkungen der Corona-Pandemie auf Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sollen ausgeglichen werden, um den Bestand dieser Einrichtungen zu sichern. Die Einrichtungen erhalten deshalb für einen befristeten Zeitraum einen – anteiligen – finanziellen Ausgleich für nicht belegte Betten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Im Sozialschutzpaket erhalten die Reha-Träger den Sicherstellungsauftrag für die medizinischen Reha-Einrichtungen.
Wegen ausgefallener Reha-Leistungen der Krankenkassen können Reha-Einrichtungen Ausgleichszahlungen beantragen. Das ist im COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz geregelt.
Geregelt ist auch, dass die Länder Rehabilitationskliniken und Vorsorgeeinrichtungen zur vollstationären Aufnahme von Covid-19-Patienten heranziehen können. Für die Vergütung soll es Pauschalbeträge in noch unbekannter Höhe geben.