Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das Teilhabestärkungsgesetz soll ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen, den Zugang zu einer regulären Ausbildung ermöglichen und sie besser vor Gewalt schützen. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz beschlossen.
Assitenzhunde kein Grund für Verweigerung des Zutritts
Wer etwa mit einem Assistenz- oder Blindenführhund unterwegs ist, dem darf künftig nicht mehr der Zutritt zu Einrichtungen oder Geschäften verweigert werden, selbst wenn Hunde dort nicht erlaubt sind.
Förderung der Ausbildung und Arbeitsmarktvermittlung
Außerdem soll die Ausbildung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung stärker gefördert werden. Konkret profitieren sollen zum Beispiel Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung in einer Reha-Maßnahme befinden und Arbeitslosengeld II beziehen. Sie werden künftig in den Jobcentern die gleichen Fördermöglichkeiten erhalten wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Dies soll die Eingliederungschance der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt verbessern.
Gewalt gegen Frauen mit Behinderung wirksamer begegnen
Das SGB IX wird um eine Gewaltschutzregelung ergänzt, um in erster Linie Gewalt gegen Frauen mit Behinderung einen Riegel vorzuschieben. Damit müssen Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen künftig geeignete Maßnahmen treffen. Frauen mit Behinderungen sind nach Angaben des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, fast doppelt so häufig Opfer von körperlicher Gewalt wie andere Frauen.
Auf den Seiten der Bundesregierung finden Sie ebenfalls eine Pressemeldung.