Die am 4. Dezember veröffentliche Änderung des Urheberrechtsgesetzes führt zu einer Verbesserung der Situation von Menschen, die blind sind oder mit einer Seh- oder Lesebehinderung leben. Mit der Änderung wird der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken einem deutlich größeren Nutzerkreis ermöglicht.