"Dem Anwenden muss das Erkennen vorausgehen." (Max Planck)

Beschreibung der Arbeitsgruppen

Für die Arbeitsgruppen (AGs) während des Symposiums greifen wir diesen Leitsatz auf. Was erkennen wir anhand der Ergebnisse aus dem THVB und wie können wir sie – entlang unterschiedlicher Themen betrachtet – ganz praktisch anwenden?

In allen AGs werden punktuell und thematisch passend auch vorläufige Ergebnisse aus dem kommenden THVB vorgestellt, der im Dezember 2024 veröffentlicht wird. Jede AG wird durch ein Tandemteam moderiert. Es setzt sich zusammen aus Reha-Experten aus der Praxis und Fachleuten der BAR-Geschäftsstelle.

An beiden Veranstaltungstagen kann jeweils eine andere AG besucht werden. Teilnehmende können so an zwei unterschiedlichen Themen praxisorientiert mit dem THVB arbeiten.

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anmeldung bis zu drei AG-Themen, die Sie am meisten interessieren. Bei der Gruppeneinteilung versuchen wir, Ihr Interesse zu berücksichtigen.

Arbeitsgruppe 1: Landesspezifische Auswertungen

Die AG befasst sich mit den Möglichkeiten und Chancen von regionalisierten Sonderauswertungen, die die BAR mit Daten des THVB auf Anfrage der Länder für die Trägerbereiche der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und des Sozialen Entschädigungsrechts erstellen kann. Anhand des konkreten Beispiels aus Baden-Württemberg wird aufgezeigt, wie eine landesspezifische Auswertung aussehen kann und wie die Ergebnisse genutzt werden können.

Folgende Fragen stehen hier im Fokus:

→ Wie können Ergebnisse einer landesspezifischen Auswertung aussehen?
→ Welche Erkenntnisse lassen sich daraus ableiten?
→ Wie lassen sich diese Erkenntnisse für die Praxis nutzbar machen? Wo liegen Grenzen und Beschränkungen?

Moderation:
Christine Blankenfeld, Sozialministerium Baden-Württemberg
Carsten Mertins, BAGüS
Daniel Doll und Hans-Peter Weih, BAR

Arbeitsgruppe 2: Ideen für eine Weiterentwicklung der Kennzahlen

Die Merkmale aus dem THVB sind durch die §§ 41 und 45 SGB IX gesetzlich normiert. Für die praktische Datenerfassung wurden diese eher abstrakten Sachverhalte gemeinsam mit allen Reha-Trägern in spezifisch messbare Kennzahlen übersetzt. In dieser AG sollen frei nach dem Motto „es wäre schön, wenn …“ unverbindliche Ideen für eine methodische und / oder inhaltliche Weiterentwicklung bestehender oder neuer Kennzahlen für den THVB erarbeitet werden.

Folgende Fragen stehen hier im Fokus:

→ Welche Kennzahlen / Sachverhalte sollten – methodisch oder inhaltlich – weiterentwickelt werden? Was sind die Gründe dafür?
→ Welche Kennzahlen fehlen bisher vielleicht noch?
→ Mit welchen weiteren Kennzahlen – auch abseits des THVB – lässt sich der Reha-Prozess steuern?

Moderation:
Mario Kamphuis, BA
Jan Vollmer, BA
Dr. Stefan Schüring und Ingo Wermes, BAR

Arbeitsgruppe 3: Praxis trifft Recht

Der Gesetzgeber hat den THVB als eines von mehreren Instrumenten zur Evaluation des BTHG eingeführt. Er soll im Sinne eines Monitoring-Prozesses aufzeigen, wo die abweichungsfesten Verfahrensvorschriften für die Koordinierung von Reha- und Teilhabeleistungen (noch) nicht mit der (Reha-)Praxis übereinstimmen. In dieser AG wird gemeinsam diskutiert, welche Ergebnisse aus dem THVB auf Abweichungen zwischen „Praxis und Recht“ hinweisen.

Folgende Fragen stehen hier im Fokus:

→ Welche Ergebnisse aus dem THVB zeigen, dass Praxis und Recht noch nicht übereinstimmen? Woran könnten diese Abweichungen liegen?
→ Wie könnten Lösungsansätze zum Überwinden der Diskrepanz konkret aussehen?

Moderation:
Prof. Dr. Torsten Schaumberg, HS Nordhausen, Professur für Sozialrecht
Gülcan Miyanyedi, BAR

Arbeitsgruppe 4: Trägerübergreifende Teilhabeplanung

Die Koordination der Zusammenarbeit der Reha-Träger ist eines der Hauptziele der UN-BRK und bildete folglich auch einen Schwerpunkt im Reformprozess zum SGB IX. In dieser AG wird der Fokus auf die trägerübergreifende Teilhabeplanung gelegt. Dabei werden erste Ergebnisse einer Kurzexpertise, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt hat, vorgestellt und diskutiert.

Folgende Fragen stehen im Fokus:

→ Wie werden die Regelungen zur trägerübergreifenden Teilhabeplanung aus dem SGB IX in die Praxis umgesetzt?
→ Was lässt sich hierzu anhand der Kennzahlen aus dem THVB erkennen?

Moderation:
Jenny Bießmann, ISL
Andrea Kirchmann, IAW
Dr. Nadine Liebing und Peter Norz, BAR

Arbeitsgruppe 5: Forschungsbedarfe analysieren

Die Merkmale und Kennzahlen aus dem THVB spiegeln im Wesentlichen die trägerübergreifenden Verfahrensvorschriften (Kapitel 2-4, Teil 1, SGB IX) wider. Mit den Ergebnissen aus den bislang veröffentlichten Berichten rücken nun Aspekte und Fragen in den Vordergrund, die über die Kennzahlen und Merkmale im Einzelnen hinausgehen und die Zusammenarbeit und das Reha- und Teilhabesystem in seiner Gesamtheit betreffen. In dieser AG sollen diese Fragen gesammelt und diskutiert werden, um daraus Ideen für mögliche Forschungsprojekte zu generieren.

Folgende Fragen stehen im Fokus:

→ Welche Fragestellungen lassen sich aus den Ergebnissen im THVB ableiten, die im Rahmen von Forschungsprojekten näher untersucht werden sollten?
→ Wie könnten solche Forschungsprojekte umgesetzt werden? Was müsste dabei beachtet werden?

Moderation:
Mathias Sutorius, BMAS
Dr. Teresia Widera und Niklaas Bause, BAR

Die AGs werden koordiniert von Dr. Lisa Ulrich, Teamleiterin Teilhabeverfahrensbericht, BAR.

Weitere Informationen zum Thema Teilhabe­verfahrens­bericht
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