Sind die Regelungen des SGB IX inzwischen so kompliziert, dass ihr Nutzen deshalb in der Praxis abnimmt? Oder werden die Regelungen einfach in der Praxis nicht richtig umgesetzt? Und stellt sich nicht sogar die Frage, ob ein so ausdifferenziertes System der Reha und Teilhabe überhaupt noch über gesetzliche Regelungen gesteuert werden kann?
Expertinnen und Experten sind sich jedenfalls schnell einig: das BTHG bietet zahlreiche positive Impulse für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Doch was kommt davon in der Praxis tatsächlich an? Kann man die Problematik zuspitzen auf die Formel: Mangelnder Realitätsbezug von Recht einerseits und unzureichende Umsetzung von Recht andererseits?
Unabhängig davon existiert, wenn man die Diskussionen im System Reha und Teilhabe verfolgt, eine substanzielle Lücke zwischen den politisch proklamierten und gesetzlich verankerten Zielen und Aufträgen für die Rehabilitation und Teilhabe, und dem, was „in echt“ passiert. Hier setzt das Fachgespräch "Teilhabe: Recht trifft Praxis" an, um im Dialogformat „A trifft B“ Spielräume für ein besseres Miteinander von Recht und Praxis auszuloten.
Akteurinnen und Akteure aus Recht und Praxis der Rehabilitation kommen zusammen, um gemeinsam zu sondieren, wie das Miteinander von Recht und Praxis besser als bisher gelingen kann.
Wer kann am Fachgespräch teilnehmen?
- Fachpolitik
- Rechtsprechung
- Reha-Träger
- Rechtswissenschaft
- Leistungserbringer
- Beratende und Verbände von Menschen mit Behinderungen
Die Veranstaltung findet am 23. und 24. November 2023 im Haus der Kirche in Kassel statt. Details zum Programm der beiden Tage entnehmen Sie der Einladung.