Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat dem am 1. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesteilhabegesetz zugestimmt. Nach Zustimmung des Bundespräsidenten können die ersten Teile des Gesetzes am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales