Einmal im Jahr werden durch den Bundesteilhabepreis Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte prämiert, die für den inklusiven Sozialraum vorbildlich und bundesweit in Kommunen oder ländlichen Räumen übertragbar sind. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat die Aufgabe, den vom BMAS ausgelobten Preis auszuschreiben. Die Preisträger werden von einer unabhängigen Jury bestimmt.
Machen Sie mit und senden Sie Ihr Gutes-Praxis-Beispiel oder Modellprojekt bis zum 31. Juli 2019 ein.
Weitere Informationen finden Sie hier: Bundesteilhabepreis