Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt in diesem Jahr zum dritten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte ausgezeichnet, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind. Wichtig dabei ist die Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Regionen sowie die Schaffung von mehr Teilhabechancen für alle. Das Thema des Bundesteilhabepreises 2021 lautet: "Unterstützung, Assistenz, Pflege – gesellschaftliche Teilhabe auch in Corona-Zeiten"
Der Preis wird als Teil der Initiative Sozialraum Inklusiv (ISI) von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2021.
Der mit dem Preis verbundene Anspruch ist eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe vor allem in den Bereichen selbstbestimmtes Wohnen, gesellschaftliche und politische Teilhabe, Bildung sowie Arbeit und Beschäftigung. Ziel ist ein umfassendes Unterstützungssystem, das auch auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie reagieren kann, um die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufrecht zu erhalten.
Unter www.bundesteilhabepreis.de finden Sie die Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen. Die offizielle Pressemitteilung lesen Sie auf den Seiten des BMAS.