Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass „bei dem relativ hohen Anteil von intensivpflichtigen und beatmungsbedürftigen Patienten auch mit Spätfolgen im Sinne von langen Rehabilitationszeiten und möglicherweise bleibenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist“. Das geht aus der Antwort des BMG auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.