Der Sachverständigenrat der Behindertenverbände bei der BAR (SVR) dient gemäß seiner Geschäftsordnung zur satzungsgemäßen Beratung und Unterstützung der BAR. In seiner 97. Sitzung am 20.10.2016 in Berlin hat sich der SVR u. a. mit den Gesetzesvorhaben Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III befasst. Ausgiebig diskutiert wurden nicht zuletzt die in den Gesetzesvorhaben erkennbaren Neujustierungen des Verhältnisses zwischen Eingliederungshilfe und Reha-Leistungen anderer Leistungsträger einerseits sowie zwischen Eingliederungshilfe und Pflege andererseits. Diese Neujustierungen unterliegen nach Auffassung des Sachverständigenrates großen Bedenken. Befürchtet wird insbesondere, sie könnten in der Praxis dazu führen, dass der bislang zentrale Grundsatz „Reha vor Pflege“ abgeschwächt wird, und dass der im SGB IX Teil 1 bislang trägerübergreifend verbindlich verankerte umfassende Befähigungsansatz für die Eingliederungshilfe zukünftig nicht mehr gilt. In der Konsequenz sieht der SVR u.a. die Gefahr, dass für einige Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Reha-Leistungen erschwert wird und stattdessen vorrangig auf Pflegeleistungen verwiesen wird, die jedoch eine andere Zielsetzung als Reha-Leistungen verfolgen.