Der BEM-Kompass für den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach längerer Krankheitszeit

Neues Online-Angebot der BAR zum Betrieblichen Eingliederungs­management (BEM)

Pressemitteilung

Von einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte. Das BEM hilft dabei, nach längerer Krankheitszeit Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Beschäftigte werden so vor Arbeitslosigkeit und Frühverrentung geschützt. Arbeitgeber haben einen konkreten wirtschaftlichen Nutzen: Sie können Fachkräfte im Unternehmen halten, Störungen im betrieblichen Ablauf und eine zusätzliche Belastung der übrigen Belegschaft vermeiden und so Fehlzeiten und Personalkosten verringern.

Die Herausforderung beim BEM: Für die Rückkehr an den Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam individuelle Lösungen finden. Dafür stehen zahlreiche Informationen und Publikationen zur Verfügung. Das neue Online-Angebot "BEM-Kompass" (www.bar-frankfurt.de/bem-kompass) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) bündelt bereits vorhandene Informationen und navigiert Arbeitgeber und Beschäftigte durch das Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement". Der BEM-Kompass beantwortet dabei Fragen, die helfen, sich in kurzer Zeit zu orientieren und zu handeln:

  • WARUM lohnt sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • WAS ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • WIE funktioniert das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
  • WO finden Sie weitere Services und Informationen?

Mit dem BEM-Kompass möchte die BAR insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen helfen, das BEM umzusetzen. Zusätzlich informieren BEM-Info-Flyer, die sich zielgerichtet jeweils an Beschäftigte und Arbeitgeber wenden, über das BEM und das Angebot des BEM-Kompasses. Informationsstellen haben die Möglichkeit, die Flyer mit dem jeweils eigenen Logo zu ergänzen und so selbst für die Öffentlichkeitsarbeit zum BEM zu nutzen. Zudem können Arbeitgeber mit Hilfe der Flyer ihre Beschäftigten über das BEM aufklären und auch Beschäftigte können so ihre Arbeitgeber auf das BEM aufmerksam machen.

Zusammen mit 60 BEM-Experten aus Betrieben und überbetrieblichen Organisationen hat die BAR den BEM-Kompass entwickelt. BEM als Selbstverständlichkeit in der betrieblichen Praxis verankern – dieses Ziel werden die BAR sowie die an dem Projekt mitwirkenden Organisationen gemeinsam weiterverfolgen.

Ansprechpartner für Fragen, Feedback und Weiteres zum BEM-Kompass sind:

 

Hintergrundinformationen zum BEM

Wenn Arbeiternehmer innerhalb eines Jahres sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Im Rahmen des BEM klären Arbeitgeber gemeinsam mit ihren betroffenen Beschäftigten die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt sowie der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Die gesetzliche Vorschrift ist in § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (kurz: SGB IX) zu finden.

 

Seminarhinweis:

"Das Betriebliche Eingliederungsmanagement BEM" am 13.06.2019 in Düsseldorf

Mehr Informationen zu Seminarinhalt, Zielgruppe und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf www.bar-frankfurt.de/190106-01.

 

BEM-Fachartikel:

Sollten Sie Interesse an einem Fachartikel über das Betriebliche Eingliederungsmanagement und den BEM-Kompass haben, stellen wir Ihnen diesen gerne für eine Veröffentlichung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie dafür die Pressestelle der BAR: presse@bar-frankfurt.de.

 

Die Pressemitteilung können Sie auch hier als pdf downloaden.