Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat zum 30.12.2019 den ersten Teilhabeverfahrensbericht vorgelegt. Darin wird beispielsweise aufgezeigt, wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in einem Kalenderjahr bei den Rehabilitationsträgern gestellt wurden. Der Bericht gibt auch Auskunft darüber, ob und wenn ja, wie oft ein Träger die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Zuständigkeitsklärung oder Bedarfsfeststellung überschritten hat. Ebenfalls wird gezeigt, wie viel Zeit im Durchschnitt zwischen Antragsstellung und Bewilligung einer beantragten Leistung vergeht oder wie häufig Widersprüche oder Klagen zugunsten eines Leistungsberechtigten entschieden werden. Damit liegen erstmals einheitlich erhobene und vergleichbare Daten zu Verfahrensabläufen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe über alle Trägerbereiche des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in Deutschland vor. Entlang gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe verschiedene Merkmale zu Verfahrensabläufen und melden diese Daten jährlich an die BAR. Diese wertet die Angaben unter Beteiligung der Rehabilitationsträger aus. Ziel ist, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen, verfahrenshemmende Divergenzen aufzudecken und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen. Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten des Teil 1 des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2018 eingeführt und erscheint jährlich (siehe § 41 SGB IX).
Der nun vorliegende, erste Teilhabeverfahrensbericht beinhaltet die Daten der Rehabilitationsträger aus 2018. Er weist im Vergleich zu den nachfolgenden Berichten ab 2020 einige Besonderheiten auf: Das Berichtsjahr 2018 wurde als Übergangsphase angesehen. Es bestand für die Trägerbereiche die Möglichkeit, die Datenerfassungen mit einer geringen Anzahl an ausgewählten Pilotträgern vorzunehmen. Dadurch, dass die Datenerhebung zunächst technisch und organisatorisch bei den Rehabilitationsträgern umgesetzt werden musste, liegt für den ersten Bericht noch keine Vollerhebung vor. Zudem haben viele Träger für den ersten Teilhabeverfahrensbericht auf bereits bestehende Daten zurückgegriffen, weshalb noch nicht zu allen Sachverhalten Daten übermittelt werden konnten. Im Ergebnis enthält der erste Teilhabeverfahrensbericht Daten von 39 Trägern zu insgesamt 2,3 Mio. Anträgen.
Der zweite Bericht wird 2020 mit den Daten aus 2019 erscheinen. Mit Beginn der vollumfänglichen Berichtspflicht zum 1.1.2019 hat sich die Anzahl an Trägern, die Daten für den Teilhabeverfahrensbericht erfassen, auf über 1.200 erhöht.
Der erste Teilhabeverfahrensbericht steht ab sofort auf der Internetseite www.bar-frankfurt.de zum Download zur Verfügung. Die barrierefreie Fassung wird ab Januar 2020 an gleicher Stelle zur Verfügung stehen. Eine gedruckte Broschüre kann ebenfalls zum Jahresbeginn 2020 über die Internetseiten der BAR bezogen werden.