Fachtag: UN-BRK in der betreuungsgerichtlichen Praxis

Monitoring-Stelle UN-BRK des Dt. Instituts und BMAS laden zur Abschlussveranstaltung

Am 11. November 2021 veranstaltet die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Fachtag zum Abschluss des Projektes "Die UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis".
           
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Sie steht für einen Paradigmenwechsel in der Sichtweise auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und setzt wichtige Akzente, die das Fachrecht nicht unberührt lassen. Im Projekt "Die UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis" veranstaltete die Monitoring-Stelle bundesweite Fortbildungen für Richterinnen und Richter sowie Rechtspfleger:innen zur UN-BRK. Zusätzlich fanden Qualifizierungsangebote für weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Betreuungswesen, darunter Menschen mit rechtlicher Betreuung, statt. Gefördert wurde das Projekt durch das BMAS.
 
Die Keynote des Fachtages hält Prof. Dr. Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht. Nach der Vorstellung zentraler Projektergebnisse erfolgt eine Podiumsdiskussion über die Potenziale der aktuellen Betreuungsrechtsreform. Die Veranstaltung findet online statt, weitere Informationen erhalten Sie im aktuellen Programm.
Die Anmeldung ist möglich bis zum 1. November über folgende E-Mail-Adresse: un-brk@dimr.de