Auf der Website der BAR werden die Bedarfsermittlungsinstrumente (BE-Instrumente) der Eingliederungshilfe in den verschiedenen Bundesländern überblicksartig dargestellt. Die Instrumente werden mit gesetzlichen Vorgaben und untergesetzlichen Anforderungen an Bedarfsermittlungsinstrumente abgeglichen. Dabei handelt es sich um formale, prozessuale und inhaltliche Anforderungen, die die Gestaltung des Instruments, die Durchführung der Bedarfsermittlung mit dem jeweiligen Instrument sowie die mit dem Instrument erfassten Merkmale anbelangt.
Über eine Deutschlandkarte mit den 16 Bundesländern gelangt man beim Anklicken eines Bundeslandes zu dem jeweiligen Instrumenten-Steckbrief. Hier können Eckdaten, Inhalte und Anwendungshinweise zu dem Instrument abgerufen werden. Eine vergleichende Übersicht stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Instrumente dar, z.B. was den Umfang des Instruments, Barrierefreiheit/-armut, die Verwendung von zusätzlichem Material wie Befundberichten oder die Verfügbarkeit von zielgruppenorientierten Varianten des Hauptinstruments anbelangt.
Im Ergebnis haben die Bundesländer die gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen an BE-Instrumente in zweckmäßige Instrumente zur Ermittlung des Bedarfs übersetzt. In der Mehrzahl der Bundesländer ist die Bedarfsermittlung integraler Bestandteil eines Gesamtprozesses der Teilhabeplanung. Auch wenn der Umfang der unterschiedlichen BE-Instrumente deutlich variiert, zeichnen sich Instrumentenfamilien ab, die in den wichtigsten Kerninhalten übereinstimmen.
Insgesamt ist herauszustellen, dass es nicht das Instrument per se ist, sondern die praktische Anwendung und Handhabung im Fallmanagement, die sicherstellt, ob die Anforderungen an Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe erfüllt werden oder nicht.