Alkohol-, Drogen- oder von Medikamenten abhängige Menschen sollen künftig nach einem qualifizierten Entzug im Krankenhaus direkt in eine Einrichtung der ambulanten oder stationären Suchtrehabilitation verlegt werden, wenn dies medizinisch notwendig ist.
Entsprechende Handlungsempfehlungen haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband, der IKK e.V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau getroffen.