Der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heißt Jürgen Dusel. Der Jurist übernahm das Amt am 9.5.2018 von Verena Bentele. Jürgen Dusel wurde in Würzburg geboren und war bisher in Brandenburg Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Welche Schwerpunkt-Themen haben Sie sich für Ihre neue Aufgabe als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gesetzt?
Ein Schwerpunkt meiner Arbeit wird die stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sein. Denn die Teilhabe am Arbeitsleben führt auch zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe. Auch wichtig ist die Verbesserung der Barrierefreiheit, denn Barrierefreiheit hat eine wichtige soziale Dimension. Wir brauchen in Deutschland zum Beispiel mehr barrierefreien und zugleich bezahlbaren Wohnraum. Ich wünsche mir, dass sozialer Wohnungsbau grundsätzlich barrierefrei ist. Und nicht zuletzt muss im Zuge der Digitalisierung Barrierefreiheit eine wichtige Rolle spielen, damit Menschen mit Behinderungen auch von den Chancen der Digitalisierung profitieren können.
Vor 10 Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Was hat sich seither in Sachen Inklusion in Deutschland getan und wo sehen Sie die aktuell größten Baustellen bei ihrer Umsetzung?
Seit 10 Jahren hat das Thema Inklusion in der Gesellschaft wirklich an Aufmerksamkeit gewonnen. Die teilweise sehr kontroversen Diskussionen haben letztlich dazu geführt, dass das Bewusstsein über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestiegen ist. Inklusion wurde nach meinem Dafürhalten häufig zu stark auf das Thema Bildung fokussiert. Mir ist wichtig, dass alle Lebensbereiche in den Blick genommen werden. So glaube ich auch, dass oftmals eine qualitativ hochwertige Rehabilitation eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Inklusion sein kann.
Wo sehen Sie die Chancen und Risiken bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes?
Das BTHG bietet zum Beispiel die konkrete Chance auf mehr Teilhabe am Arbeitsleben. Das Gesetz ist momentan noch nicht vollständig in Kraft und es wird nun darauf ankommen, die Kritikpunkte der Selbstvertretungsorganisationen der Menschen mit Behinderungen im Umsetzungsprozess aufzunehmen. Ich wünsche mir, dass dies im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt. Beispielsweise denke ich dabei auch an das Thema Poolen von Leistungen.
Menschen mit Behinderungen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. In welcher Rolle sehen Sie in diesem Zusammenhang die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation?
Die BAR trägt dazu bei, dass die Leistungen der Rehabilitationsträger teilhabeorientiert und „wie aus einer Hand“ erbracht werden. Sie gibt Reha-Trägern zusätzliche Expertise und bewirkt eine Weiterentwicklung und Verstetigung zu einem teilhabeorientierten, personenzentrierten System. So wird der Gedanke des Teilhaberechts wirklich weiterentwickelt.