Nach 2. Staatenprüfung: Empfehlungen für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Diskussionen und Ergebnisse aus UN-BRK-Konferenz Ende Februar sind Grundlage des Papiers

Am 26. März 2024 jährte sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass fordern Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Die in diesem Kontext veröffentlichten Empfehlungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind das Ergebnis einer Konferenz mit rund 800 Teilnehmenden aus dem ganzen Bundesgebiet, die am 27 Februar 2024 in Berlin stattfand.

Anlass für die Konferenz hatte die zweite Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf im August 2023 gegeben. Hier war die Qualität der Umsetzung der UN-BRK durch Bund und Länder in Deutschland stark durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert worden. In den acht Foren der Konferenz zur UN-BRK ging es um Themen und Bereiche, in denen Barrierefreiheit, Inklusion und Selbstbestimmung noch nicht vollständig umgesetzt sind, von der schulischen Bildung über den Gewaltschutz, von Arbeit und Wohnen über die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bis zur Verhinderung von Zwang.

Die acht gemeinsam mit der Selbstvertretungsorganisation "LIGA Selbstvertretung" ausgewählten Themen wurden als Ergebnisse der Staatenprüfung des Fachausschusses der Vereinten Nationen in den "Abschließenden Bemerkungen" besonders hervorgehoben, weil hier die größten Versäumnisse Deutschlands liegen.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung, im Austausch bei der UN-BRK-Konferenz Ende Februar 2024 in Berlin