Alle 5 Jahre legt das Bundesministerium einen neuen Aktionsplan vor, der die Teilhabe-Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung verbessern soll. Mit dem Aktionsplan 2.0 hat das Bundeskabinett am Dienstag, 28. Juli einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der die weitere Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) in Deutschland fokussiert. Inklusion soll als universelles Prinzip Einzug in alle Lebensbereiche halten.
Weitere Informationen zur Umsetzung der UN-BRK finden Sie auf der Website der Bundesregierung: