Menschen mit Behinderung sollen steuerlich entlastet werden - das hat das Bundeskabinett in einem Gesetzentwurf beschlossen. Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht. Darüber hinaus wird der Pflege-Pauschbetrag angehoben und auf eine pflegegradabhängige Systematik umgestellt.
„Die Beträge sind seit 45 Jahren nicht mehr angepasst worden. Für mich geht es dabei um eine Frage der Steuergerechtigkeit, vor allem aber auch um ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Signal", so Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Seine vollständige Pressemitteilung zum Gesetzentwurf finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.