Seit dem 01. April 2020 können die Daten zum Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2019 an die BAR übermittelt werden.
Die Frist zur Übermittlung des Meldedatensatzes wird nun letztmalig bis zum 31.05.2020 verlängert. Damit wollen wir den aktuellen Herausforderungen, die sich den Trägern durch die SARS-CoV-2-Pandemie stellen, entgegenkommen.
Später eingehende Daten können leider nicht mehr berücksichtigt werden, um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe der Veröffentlichung des Teilhabeverfahrensberichts bis zum Jahresende sicherzustellen.